Es ist nicht der erste Anlauf, den die Stadt Herrieden in Sachen Verkehrsberuhigung in der Vorderen Gasse unternimmt. Jetzt soll ein neuerlicher Versuch gestartet werden, in einem Teilbereich der Altstadt Tempo 30 zu etablieren.
Bereits 2020 war ein entsprechender Vorstoß nach einem einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom Staatlichen Bauamt abgelehnt worden, auch der Versuch im Jahr darauf der damals neugewählten Bürgermeisterin Dorina Jechnerer schlug fehl. „Bislang war es nicht möglich, weil der Bereich nicht als Unfallschwerpunkt gilt”, erklärte die geschäftsleitende Beamtin im Rathaus, Anja Schwander.
Nachvollziehen kann diese Erklärung der übergeordneten Behörde in Herrieden kaum jemand. Viele Geschäfte auf beiden Seiten der Straße, parkende Fahrzeuge, unübersichtliche Stellen und mit durchschnittlich rund 5500 Fahrzeugen pro Tag stark belastet: Für den Bereich der Vorderen Gasse bis zum Storchentor und dem Rathaus sehen die Herrieder Verantwortlichen ausreichend Argumente für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30. „Andernorts geht es ja auch”, moniert Schwander gegenüber der FLZ.
Nun also wagt die Stadt nach dem einstimmigen Auftrag des Bauausschusses einen neuerlichen Anlauf – mit einem veränderten Ansatz. Nach einer Anregung aus der Verkehrsschau soll die Staatsstraße 2249 für den Bereich der Vorderen Gasse auf die Ansbacher Straße, die Münchener Straße, die Industriestaße und anschließend wieder auf die St 2249 in Richtung Rauenzell verlegen werden.
Das hätte zwar kaum direkte Folgen auf die Verkehrslast, da bereits jetzt Laster über die Beschilderung Stegbruck gelenkt werden. Im Falle einer Verlegung wäre aber die Vordere Gasse als Gemeindestraße der Stadt Herrieden zu widmen. Und dann wäre die Stadt für sämtliche Anordnungen zuständig – und könnte die gewünschten verkehrsberuhigenden Maßnahmen eigenständig umsetzen.
Im nächsten Schritt soll nun das Gespräch mit der Behörde gesucht und gleichzeitig Argumente pro und contra abgewogen werden, führte Schwander weiter aus. Aus Sicht der Herrieder Verwaltung müsse das Staatliche Bauamt die neuerliche Offensive auf jeden Fall „ernsthaft prüfen”.