Begleitet von einem großen internationalen Medien-Rummel und Solidaritätsbekundungen im Saal hat in Hamburg der Prozess um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee begonnen. Angeklagt ist der frühere Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee, Serhij Kusnetzow. Der 50-Jährige soll die wohl spektakulärste Sabotageaktion der deutschen Nachkriegsgeschichte vor rund vier Jahren geplant und überwacht haben.
Die Bundesanwaltschaft beschuldigt Kusnetzow am Hanseatischen Oberlandesgericht unter anderem eines Kriegsverbrechens, nämlich des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff gegen zivile Objekte. Zudem wird er verdächtigt, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben.
Am 26. September 2022 detonierten in der Ostsee vor der dänischen Insel Bornholm in etwa 80 Metern Tiefe mehrere Sprengsätze. Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden dadurch beschädigt. Insgesamt gab es vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Den Gasfluss nach Deutschland über Nord Stream 1 hatte Russland schon gut drei Wochen zuvor abgedreht - angeblich wegen technischer Probleme. Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der folgenden politischen Streitigkeiten gar nicht in Betrieb gegangen.
Der Bundesanwaltschaft zufolge begab sich Kusnetzow spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern - einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern - im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segeljacht „Andromeda“, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.
Die Gruppe soll dann bei Tauchgängen am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind.
Der Vorwurf gegen seine Mandanten, bei dem Anschlag eine führende Rolle gespielt zu haben, sei durch nichts belegt und beruhe im Wesentlichen darauf, „dass er weder Taucher, noch Sprengstoffexperte, noch erfahrener Segler ist“, sagte Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp in einem Eröffnungsstatement. Auch gebe es keine Beweise - weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren oder Zeugenaussagen - dazu, dass er jemals an Bord der „Andromeda“ gewesen sei.
Kusnetzow war Ende August 2025 auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst und drei Monate später nach Deutschland überstellt worden, wo er seit dem 28. November in Untersuchungshaft sitzt. Die Auslieferung seines Mandanten aus Italien sei ohne Rechtsgrundlage erfolgt, sagte der italienische Anwalt Nicola Canestrini. „Übergeben hat Italien ihn wegen Sabotage, angeklagt ist er heute allerdings eines Kriegsverbrechens.“
Auf Grundlage dieses Vorwurfs habe kein italienisches Gericht über die Auslieferung entschieden. „Heute ist es der Kern der Anklage“, sagte Canestrini. Wer aus Sabotage ein Kriegsverbrechen mache, ändere „nicht nur die Überschrift“, sagte er. „Italien hat Deutschland vertraut, Deutschland hat leider dieses Vertrauen missbraucht.“
Nord Stream sei „eine Waffe Russlands“ gewesen und somit ein legitimes Ziel, sagte der Italiener. „Eine finanzielle Waffe, eine militärische Waffe und eine politische Waffe.“ Die Gasleitungen seien das Druckmittel gewesen, mit dem Russland eine Aufhebung der Sanktionen erzwingen wollte. „Sie waren ein Druckmittel in einem Krieg, gerichtet gegen die EU und nicht zuletzt gegen Deutschland.“
Auch Meyer-Lohkamp betonte, dass Russland die europäische Energieversorgung mit Nord Stream „gezielt als geopolitisches Druckmittel einsetzte“. In einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens durch Urteil wies er zudem darauf hin, dass sein Mandant kein faires Verfahren erfahren könnte.
Denn Kusnetzow sei von seinen damaligen Vorgesetzten zur Geheimhaltung verpflichtet worden. Diese reiche sogar so weit, dass er über entlastende Beweise nicht einmal gegenüber seinen Anwälten offen sprechen könne. Entsprechend dürfe er im Prozess auch nicht aussagen.
An dem Prozess nahmen auch zwei Anwälte der Nord Stream AG teil, die eine sogenannte Adhäsionsklage erhoben hatte. In diesem Rahmen können zivilrechtliche Ansprüche in einem Strafverfahren geltend gemacht werden. Mit ihrem Antrag, als Nebenklägerin zugelassen zu werden, war die Nord Stream AG zuvor gescheitert.
Kusnetzow zeigte sich zu Beginn der Verhandlung gut gelaunt: Er umarmte seine Verteidiger zur Begrüßung und salutierte Richtung Zuschauerraum, wo Sympathisanten den Gruß mit drei erhobenen Fingern erwiderten - als Zeichen für den Dreizack auf dem Wappen der ukrainischen Flagge.
Vor dem Gerichtsgebäude hatten am Morgen rund 20 Ukrainer demonstriert. Sie forderten, den Angeklagten nicht wegen Kriegsverbrechen zu verurteilen. Sein Land wisse nicht erst seit dem russischen Angriffskrieg, was Kriegsverbrechen seien, sagte ein Sprecher. „Die Ukraine hat das Recht, sich zu verteidigen, um zu überleben.“
In seinem Eingangsstatement verwies auch Verteidiger Canestrini auf russische Gräueltaten in ukrainischen Städten und setzte sie in Relation zu seinem Mandanten. „Nach Butscha, nach Mariupol ist er der Erste, den die Bundesanwaltschaft wegen eines Kriegsverbrechens vor Gericht bringt, keinen Russen.“
Der Staatsschutzsenat in Hamburg - der auch für Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist - hat bislang bis Ende Januar 24 Verhandlungstermine bestimmt. Weitere sollen im Februar 2027 folgen.
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