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Veröffentlicht am 01.07.2026 16:38

Ohne Lebensnachweis droht einigen Auslandsrenten das Aus

Lebensnachweis erforderlich: Rund 500.000 Rentnerinnen und Rentner im Ausland müssen bis zum 25. September nachweisen, dass sie noch leben, um weiterhin ihre Rente zu erhalten. (Foto: Clara Margais/dpa)
Lebensnachweis erforderlich: Rund 500.000 Rentnerinnen und Rentner im Ausland müssen bis zum 25. September nachweisen, dass sie noch leben, um weiterhin ihre Rente zu erhalten. (Foto: Clara Margais/dpa)
Lebensnachweis erforderlich: Rund 500.000 Rentnerinnen und Rentner im Ausland müssen bis zum 25. September nachweisen, dass sie noch leben, um weiterhin ihre Rente zu erhalten. (Foto: Clara Margais/dpa)

Rund 500.000 Rentnerinnen und Rentner sind bis Ende September aufgerufen, ihren jährlichen Lebensnachweis zu erbringen. Damit weisen sie nach, dass sie noch am Leben sind - und die Rente nicht an eine verstorbene Person ausgezahlt wird. 

Konkret geht es um einige im Ausland lebende Ruheständler und jene, denen die Rente auf ein ausländisches Konto überwiesen wird. Die jeweiligen Unterlagen erhalten Betroffene per Post - zusammen mit der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung. Wer keine Aufforderung erhält, muss den Lebensnachweis auch nicht erbringen, teilt der zuständige Rentenservice der Deutschen Post mit.

Den Nachweis können Betroffene entweder in Papierform oder digital erbringen. Der für den digitalen Weg erforderliche persönliche QR-Code für das Postident-Verfahren ist dem Schreiben zu entnehmen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Ruheständler auf der Webseite des Rentenservices. Dort kann zudem eine Ersatzbestellung der Unterlagen beantragt werden, falls diese ganz oder teilweise verloren gegangen sein sollten.

Analoger Nachweis ist aufwendig

Für den analogen Weg müssen Ruheständler der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge eine amtliche Stelle aufsuchen, die bestätigt, dass die oder der Betroffene noch lebt. Das könnten etwa Krankenkassen und Stadtverwaltungen aber auch Bankinstitute, Krankenhäuser oder Pfarrhäuser übernehmen. Anschließend muss der Nachweis im Original per Post an den Rentenservice zurückgesandt werden.

Für die Erbringung des Nachweises haben betroffene Rentnerinnen und Rentner laut DRV bis zum 25. September Zeit. Wer die Frist verpasst, muss damit rechnen, dass die Rentenzahlung ab Oktober ausgesetzt wird. Wird der Nachweis auch bis April des Folgejahres nicht nachgereicht, wird die Rentenzahlung ganz eingestellt. Wer hingegen bis dahin noch nachweist, dass er oder sie am Leben ist, erhält die ausgesetzten Rentenzahlungen der vergangenen Monate nachgezahlt.

Warum viele Ruheständler von der Pflicht befreit sind

Warum aber müssen den Lebensnachweis nur etwa 500.000 Ruheständler erbringen, obwohl der Rentenservice fast 1,7 Millionen Renten ins Ausland überweist? Der Grund: Mit einigen Ländern erfolgt ein automatischer Datenaustausch, der den Lebensnachweis überflüssig macht. Das ist der DRV zufolge für Ruheständler in folgenden Staaten der Fall:

  • Australien 
  • Belgien 
  • Bulgarien 
  • Dänemark 
  • Finnland (bis 31.12.2026) 
  • Frankreich 
  • Griechenland 
  • Israel 
  • Italien 
  • Kroatien 
  • Luxemburg 
  • Niederlande 
  • Österreich 
  • Polen 
  • Schweden 
  • Schweiz 
  • Slowenien 
  • Spanien 
  • Ungarn 
  • Vereinigtes Königreich inklusive Nordirland

Davon kann es der DRV zufolge einzelne Ausnahmen geben. Ruheständler etwa, die ihr 95. und 100. Lebensjahr erreichen, müssen auch in diesen Ländern rund um die jeweiligen Stichtage in jedem Fall einen Lebensnachweis erbringen. Ab dem 100. Geburtstag wird der Nachweis dann sogar jedes Jahr fällig.

© dpa-infocom, dpa:260701-930-317602/1


Von dpa
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