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Veröffentlicht am 21.02.2025 16:01

Prognose, Hochrechnung, Ergebnis – das ist der Unterschied

Prognosen beruhen unter anderem auf Befragungen der Wählerinnen und Wähler direkt nach der Stimmabgabe vor den Wahllokalen durch die Wahlforschungsinstitute. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn)
Prognosen beruhen unter anderem auf Befragungen der Wählerinnen und Wähler direkt nach der Stimmabgabe vor den Wahllokalen durch die Wahlforschungsinstitute. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn)
Prognosen beruhen unter anderem auf Befragungen der Wählerinnen und Wähler direkt nach der Stimmabgabe vor den Wahllokalen durch die Wahlforschungsinstitute. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn)

Prognose, Hochrechnung, vorläufiges Wahlergebnis: Diese Begriffe gehen gerne mal durcheinander - obwohl sie völlig unterschiedliche Bedeutungen haben. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher spätestens am Wahlsonntag gut informiert sind, klärt die Bundeswahlleiterin auf: 

  • Prognose: Schon unmittelbar nach Schließung der Wahllokale am Sonntagabend um 18 Uhr wird es die ersten Prognosen zum Wahlausgang geben. Sie beruhen ausschließlich auf Befragungen der Wählerinnen und Wähler direkt nach der Stimmabgabe vor den Wahllokalen durch Wahlforschungsinstitute. Sie können lediglich eine erste Tendenz für das voraussichtliche Wahlergebnis sein.
  • Hochrechnung: Die Hochrechnungen der Wahlforschungsinstitute greifen bereits auf die amtlich ermittelten Ergebnisse repräsentativ ausgewählter Wahlbezirke zu und skalieren diese über die wahlberechtigte Gesamtbevölkerung. Weil im Laufe des Abends immer mehr Teilergebnisse vorliegen, wird die Hochrechnung von Mal zu Mal präziser.
  • Vorläufiges Wahlergebnis: Ist die Auszählung der Stimmen abgeschlossen, ermittelt die Bundeswahlleiterin das vorläufige Wahlergebnis und gibt es bekannt. Basis sind die Meldungen der Landeswahlleitungen, bei denen die Ergebnisse sämtlicher Wahlkreise ihres Wahlgebiets zusammenlaufen.
  • Endgültiges Wahlergebnis: Das endgültige Wahlergebnis wird vom Bundeswahlausschuss auf Grundlage der Niederschriften aller Kreis- und Landeswahlausschüsse abschließend festgestellt. Es kann von dem am Wahlabend veröffentlichten, vorläufigen Ergebnis abweichen und wird von der Bundeswahlleiterin etwa drei Wochen nach dem Wahltag im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

© dpa-infocom, dpa:250221-930-382357/1


Von dpa
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