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Veröffentlicht am 09.04.2026 18:00

Prozess in Ansbach: Immobilienverwalter veruntreute Geld im großen Stil

Rund 110.000 Euro hat ein Geschäftsführer eines Hausverwaltungsunternehmens mit Sitz in Ansbach veruntreut. Das Verschieben der Gelder brachte dem 59-Jährigen allerdings keine schnellen Autos, Partys oder ein Leben in Saus und Braus ein, sondern eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Mal waren es 10.000 Euro, mal 30.000 Euro oder 2500 Euro – die Summen, mit denen ein Ansbacher Immobilienverwalter in den vergangenen Jahrzehnten hantiert hat, sind zumindest für Durchschnittsverdienende ordentlich. Gemeinsam mit seinem Vater hat der heute 59-Jährige eine Hausverwaltung betrieben. „Sie dürfen mich nicht fragen, seit wann ich Geschäftsführer bin”, sagt der Mann, der vor Richter Armin Abendschein auf der Anklagebank sitzt. Seit 1993 ist er nach und nach in den Betrieb des Vaters eingestiegen. Und genau wie über die eigenen Finanzen hat er auch den genauen Überblick über die Firmengeschichte verloren.

Rückstände in Höhe von 82.000 Euro

Das Familienunternehmen ist unter anderem mit der Verwaltung der Hausgelder verschiedener Wohnungseigentümergesellschaften betraut. Dazu gehört zum Beispiel, Mieteinnahmen an die Hauseigentümer zu überweisen. Um derartige Aufträge ausführen zu können, hatte der Angeklagte die Vollmacht über die Konten seiner Kundschaft.

Doch diesem Vertrauen wurde der 59-Jährige nicht gerecht. „Er hat Hausgelder im großen Stil veruntreut”, sagt eine Beamtin der Kriminalpolizei Ansbach im Zeugenstand. Sie wurde mit den Ermittlungen gegen den Immobilienverwalter betraut, nachdem Betroffene Strafanzeigen erstattet hatten. Ein Eigentümer klagte über Rückstände in Höhe von 82.000 Euro.

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Als Kaufmann war der Angeklagte verpflichtet, jährlich seine Bilanzen offenzulegen. „Doch er hat seit 2011 keine Jahresabschlüsse mehr gemacht”, hat die Kriminalbeamtin herausgefunden. Überwacht wird die Offenlegung von Jahresabschlüssen in Unternehmensregistern vom Bundesamt für Justiz (BfJ). Bei Verstößen verhängt das Amt Ordnungsgelder. Insgesamt kamen dafür 80.000 Euro an Schulden zusammen.

Der Angeklagte ist bereits vorbestraft

Um seine Schulden zu begleichen, hat der Angeklagte 55.000 Euro von den Hausgeldern seiner Kundschaft abgezwackt und auf das Konto des Bundesamts überwiesen. Damit der Betrug nicht auffällt, hat der 59-Jährige versucht, die finanziellen Löcher auf den Kundenkonten mit Überweisungen von wieder anderen Kundenkonten zu stopfen. „Aus meiner Sicht wusste er nicht mehr, woher das Geld kam. Er hat wild hin und her überwiesen”, lautet die Einschätzung der Polizistin.

Untreue in 18 Fällen wirft Staatsanwalt Tobias Krapp dem Angeklagten vor. Es waren nicht die ersten in der beruflichen Laufbahn des Kaufmanns: Wegen Abrechnungsbetrugs war er bereits im Jahr 2015 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

„Sie haben mit dem Geld weder schöne Urlaube gemacht noch ein großes Haus gebaut”, fasst Richter Armin Abendschein seinen Kenntnisstand zusammen. „Sie waren in einer Spirale drin, in der jegliches Denken aufhört.”

In einer schwierigen Lebensphase

Dass er sich durch die Trennung von seiner Frau als Alleinerziehender in einer schwierigen Lebensphase befand, bringt der Angeklagte hervor. Auch im Geschäft sei ihm alles über den Kopf gewachsen. „Wir waren nicht die Schnellsten mit der Abgabe der Jahresabschlüsse”, gibt er zu.

In einem Rechtsgespräch hatten sich Verteidiger Bernd Hönicka, die Staatsanwaltschaft und das Gericht auf einen Strafrahmen von zwei Jahren und vier Monaten bis maximal zwei Jahren und zehn Monaten geeinigt. Die Vereinbarung wurde getroffen unter der Voraussetzung, dass der Betroffene ein umfassendes Geständnis abgibt.

Dem kommt der Angeklagte über seinen Verteidiger Bernd Hönicka „ohne wenn und aber” nach, wie der Anwalt betont. Dies ausreichend zu würdigen, bittet Hönicka das Gericht. „Es hat ihnen viel Arbeit bei der Zeugenvernehmung und der Erbringung der Tatnachweise erspart”, sagt er. Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten. Eine Bewährungsstrafe ist wegen der Vorstrafe ausgeschlossen.

Er wollte Schaden wiedergutmachen

„Sie haben ihre Gläubiger nicht geprellt, um sich ein Luxusleben zu finanzieren”, sagt Staatsanwalt Tobias Krapp in seinem Plädoyer. Er ist überzeugt, dass der Angeklagte zur Schadenswiedergutmachung Geld verschoben hat. Dies sei „zum erheblichen Schaden für die Betroffenen” geschehen. Geht es nach dem Staatsanwalt, soll der 59-Jährige für zwei Jahre und zehn Monate in Haft.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Armin Abendschein verurteilt den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. 96.400 Euro an Wertersatz werden eingezogen. „Das wird wirtschaftlich für Sie eine ganz schwere Sache. Wir sind überzeugt davon, dass sie überfordert waren. Trotzdem war es Untreue”, schließt Richter Abendschein.

Von den Hausgeldern seiner Kundschaft zwackte der Geschäftsführer etwas ab, um Schulden zu begleichen. (Symbolbild: Andrea Walke)
Von den Hausgeldern seiner Kundschaft zwackte der Geschäftsführer etwas ab, um Schulden zu begleichen. (Symbolbild: Andrea Walke)
Von den Hausgeldern seiner Kundschaft zwackte der Geschäftsführer etwas ab, um Schulden zu begleichen. (Symbolbild: Andrea Walke)
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