Prügel fürs „zu späte“ Heimkommen: Schwieriger Prozess in Ansbach | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 09.03.2025 17:05

Prügel fürs „zu späte“ Heimkommen: Schwieriger Prozess in Ansbach

Immer wieder müssen sich Gerichte mit den Ausrastern von aggressiven Partnern beschäftigen. Und es ist nicht selten, dass die Opfer, wie im vorliegenden Fall, im Prozess nicht aussagen wollen. (Symbolbild: Sabrina Mägerlein)
Immer wieder müssen sich Gerichte mit den Ausrastern von aggressiven Partnern beschäftigen. Und es ist nicht selten, dass die Opfer, wie im vorliegenden Fall, im Prozess nicht aussagen wollen. (Symbolbild: Sabrina Mägerlein)
Immer wieder müssen sich Gerichte mit den Ausrastern von aggressiven Partnern beschäftigen. Und es ist nicht selten, dass die Opfer, wie im vorliegenden Fall, im Prozess nicht aussagen wollen. (Symbolbild: Sabrina Mägerlein)

Eine dramatische Situation in einer gewaltbelasteten Beziehen beschäftigte das Amtsgericht Ansbach: Schon im April 2022 war ein heute 47-jähriger Mann in der heimischen Wohnung im östlichen Landkreis auf seine Partnerin losgegangen. Der Grund: Sie war erst um 21.55 Uhr nach Hause gekommen, er fand dies entschieden zu spät.

Als die Frau sich aufgrund des aggressiven Verhaltens ihres Partners im Bad einschloss, soll er die Tür eingetreten haben, so trägt es Staatsanwalt Felix Jung in der Anklage vor. Anschließend habe der Mann auf die Frau eingetreten. Mindestens drei Tritte waren dabei demnach sogar gegen den Kopf des Opfers gerichtet.

Erst Atemnot, dann Flucht zu den Nachbarn

Als die Frau sich ihrerseits mit Tritten wehrte, soll ihr Partner ihren Fuß gepackt und ihr in die große Zehe gebissen haben, bis diese blutete. Danach soll er sie gewürgt haben und gesagt haben: „Ich werde dich umbringen.“ Die Frau geriet laut Anklage in Atemnot, konnte aber schließlich zu ihren Nachbarn flüchten.

Staatsanwalt Jung wirft dem Mann gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor. Richter Thorsten Kamberger, der Vorsitzende des Schöffengerichts, nimmt die Personalien und die persönlichen Verhältnisse des 47-jährigen Angeklagten auf. Daraus wird klar: Er und seine Partnerin sind beide drogenabhängig und nehmen Medikamente zur Entwöhnung.

Immer wieder zuckt der Angeklagte im Prozess und fasst sich ins Gesicht. Mittlerweile ist er mit seiner Partnerin verlobt und in eine Wohnung im Raum Bayreuth gezogen. Eigentlich ist das Opfer als Zeugin geladen, nur erscheint sie nicht. Der Mann berichtet in Gesprächen mit Richter Kamberger und seiner Verteidigerin Cornelia Nöller, die Frau habe gegenüber ihm erklärt, sie habe Angst vor Gericht auszusagen: „Zuletzt waren wir glücklich. Sie will, dass ich bei ihr bleibe.“ Dabei kommen ihm die Tränen. Anwältin Nöller reicht ihm ein Taschentuch.

Wohnung leer, Handy ausgeschaltet

Kamberger schickt die Bayreuther Polizei zur Wohnung des Pärchens. So lange wird die Verhandlung unterbrochen. Doch die Polizisten treffen niemanden dort an. Das Handy der Frau ist ausgeschaltet. Ohne das Opfer als Zeugin möchte das Gericht nicht mit der Beweisaufnahme beginnen. Daraufhin bittet Verteidigerin Nöller um ein Rechtsgespräch zur Vermittlung.

Danach informiert der Vorsitzende Richter über den Inhalt. Die Anwältin konnte dem Gericht glaubhaft vermitteln, dass die Frau keine Bestrafung ihres Partners will. Gleichzeitig konnten Verteidigerin, Staatsanwalt und Gericht eine Absprache aushandeln: Der Angeklagte war in einem Prozess vor dem Amtsgericht Bayreuth wegen Diebstahls zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Die Absprache ist: Er zieht diese Berufung zurück und akzeptiert die Gefängnisstrafe – dafür wird das Verfahren in Ansbach eingestellt.

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