Im Herbst kommt es wieder häufiger zu Nebel: Er taucht oft sehr plötzlich auf, was ihn für Autofahrer auch so gefährlich macht.
Auf jeden Fall sollte sofort der Abstand vergrößert, die Geschwindigkeit reduziert und das Licht eingeschaltet werden, empfiehlt der ADAC.
Eine erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten, besteht laut Rechtsprechung immer dann, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt. Auf anderen Straßen außerorts gilt das, wenn eine Sichtweite von etwa 100 Metern unterschritten wird. Innerorts liegt die Grenze bei circa 60 Metern.
Für die eigene Sichtbarkeit kann es sinnvoll sein, den Nebelscheinwerfer einzuschalten. Er streut das Licht flach über die Straße und leuchtet sie damit besser aus. Eingesetzt werden kann der Scheinwerfer dann, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, sollte man den Scheinwerfer wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten.
Die Nebelschlussleuchte darf erst dann benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen und um selbst frühzeitig sichtbar zu sein. Allerdings muss sie wieder ausgeschaltet werden, sobald sich die Sicht bessert, da ansonsten der nachfolgende Verkehr erheblich geblendet wird.
Wer bei Sichtweiten über 50 Meter mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fährt, riskiert ein Verwarngeld von 20 Euro. Eine Verpflichtung, Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer einzuschalten, gibt es allerdings nicht.
Die meisten modernen Fahrzeuge verfügen über ein Tagfahrlicht, das sich automatisch mit der Zündung zuschaltet. Im Herbst und insbesondere bei Nebel reicht es aber in der Regel nicht aus, weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug aktiv sind.
Oft reagiert die Lichtautomatik bei Nebel, Regen oder Schneefall nicht und schaltet nicht automatisch auf das Abblendlicht um. Deshalb sollten Autofahrer auch am Tag sicherheitshalber selbst zum Lichtschalter greifen. Zudem ist das Fahren mit Abblendlicht oder wahlweise mit Nebelscheinwerfern bei schlechter Sicht auch am Tag vorgeschrieben.
Auf das Fernlicht sollte man bei Nebel verzichten, da es die Sicht sogar noch verschlechtert. Das normale Abblendlicht ist dann eher zu empfehlen. Der ADAC rät, frühzeitig das Abblendlicht einzuschalten, denn dann werden auch die Rückleuchten aktiviert. Zudem blendet Tagfahrlicht stärker bei Nebel und schlechten Sichtverhältnissen den Gegenverkehr als das Abblendlicht.
Der Mindestabstand in Metern sollte immer der Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen. Bei Tempo 50 sollte demnach der Abstand mindestens 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen.
Generell gilt, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb einer einsehbaren Strecke gehalten werden kann. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt der Gesetzgeber nur noch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Nur dann ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte erlaubt.