Der Rechtsstreit um Kanufahrten in der Fränkischen Schweiz geht in die nächste Runde. Sowohl der Bund Naturschutz (BN) als auch gewerbliche Kanu-Vermieter klagen gegen eine Schifffahrtsgenehmigung des Landratsamts Forchheim auf der Wiesent, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Bayreuth mitteilte. Für Ende Juli sei ein Termin für eine mündliche Verhandlung in beiden Verfahren anberaumt.
Seit 2023 ist die Schifffahrtsgenehmigung der Landkreisbehörde in Kraft. Sie gilt bis 30. September 2026 und erlaubt unter bestimmten Auflagen die Vermietung von Kanus an der Wiesent. Der BN will erreichen, dass die Genehmigung aufgehoben wird. Vor allem um die Vogelpopulation und die Unterwasservegetation machen sich die Naturschützer Sorgen. Die Klage der Bootsverleiher hingegen zielt nach Angaben des Gerichtssprechers darauf ab, dass die Genehmigung unbefristet gilt und die Obergrenze der maximal zulässigen Bootsfahrten aufgehoben wird.
Die Wiesent fließt durch die Fränkische Schweiz und gilt als besonders romantische Strecke für Paddler, Kanu- und Kajakfahrer. Das Landratsamt Forchheim erlaubt, den Fluss zwischen Mai und September zu befahren. Nach Ansicht des Bundes Naturschutz ist dies ein Problem, da die Brutzeit des Eisvogels im Mai ist und die Brut nach Ansicht der Naturschützer durch den dann beginnenden Bootsverkehr gestört wird.
Das Forchheimer Landratsamt verweist auf eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken, die Auflagen für Bootsfahrer und Paddler festlegt. Demnach dürfen nur Kleinboote wie Kanus, Kajaks und Kanadier mit maximal vier Plätzen und sechs Metern Länge auf der Wiesent und dem Obermain zwischen Lichtenfels und Bamberg fahren. Bestimmte Flussabschnitte sind gesperrt. Bereits 2022 hatten sowohl der Bund Naturschutz als auch die Verleiher geklagt. Die Klage der Naturschützer wurde damals vom Gericht abgewiesen.
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