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Jetzt gelten für alle Landwirte in Stadt und Landkreis Ansbach die allgemeinen Richtlinien bei der Düngung. Konkret: Alle dürfen noch bis zum 29. November Gülle fahren. Für Felder in roten Gebieten wäre eigentlich schon einen Monat früher Schluss gewesen. (Symbolbild: Fritz Arnold)

Bundesverwaltungsgericht kippt rote Gebiete: Die Reaktionen im Landkreis Ansbach

Große Aufregung übers Wochenende bei Landwirtinnen und Landwirten. Die strengen bayerischen Regeln fallen erst einmal weg. Was sagen die Vertreter der Branche?
Gericht: Anspruch auf zweiten Pass bei EinreiseproblemenBahn-Comeback in Schwaben – Strecke vor ReaktivierungKabarettist von Wagner: AfD-Wähler nicht beschimpfenBayerns Grüne untermauern Forderung nach AfD-Verbot

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