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Veröffentlicht am 28.11.2023 12:49

Scheidung: Einseitige Zerrüttung der Ehe reicht aus

Für eine Scheidung reicht es aus wenn einer der beiden Partner die Ehe als gescheitert erachtet. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Für eine Scheidung reicht es aus wenn einer der beiden Partner die Ehe als gescheitert erachtet. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Für eine Scheidung reicht es aus wenn einer der beiden Partner die Ehe als gescheitert erachtet. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Es kommt vor, dass Ehepaare das Scheitern der Ehe ganz unterschiedlich bewerten. Aber für eine Scheidung kann es ausreichend sein, wenn einer der beiden Partner die Fortsetzung der Ehe nicht mehr will. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Köln (Az: 10 UF 58/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Im konkreten Fall hatte sich ein Ehepaar nach rund acht Jahren Ehe getrennt. Dem Scheidungsantrag des Mannes folgte das Amtsgericht. Dagegen beschwerte sich die Frau. Für sie sei die Ehe nicht gescheitert. Auch wenn es nun zu Streitereien um den Unterhalt gekommen sei, habe sie bis heute die Wahrnehmung, eine gute Ehe geführt zu haben. Die Trennung sei für sie unvorbereitet gekommen und von ihr nicht gewollt gewesen.

Steckt finanzieller Aspekt hinterm Nein zum Ehe-Aus?

Aus Sicht des Mannes, halte seine Ex aber nur aus finanziellen Gründen an der Ehe fest. Er wolle die Partnerschaft mit ihr keinesfalls wieder aufzunehmen. Selbst wenn er keine neue Lebensgefährtin hätte, würde er nicht zu seiner Frau zurückkehren.

Die Ehe wurde zu Recht geschieden, so das Gericht. Eine einseitige Zerrüttung reiche aus, wenn aus dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des einen Partners zu entnehmen sei, dass er die Ehe unter keinen Umständen fortsetzen wolle.

Eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft sei dann nicht zu erwarten. Eine Bereitschaft zur Versöhnung müsse auf beiden Seiten bestehen. Das sei hier nicht gegeben. Gerade der Umstand, dass der Mann seine Entscheidung gegenüber seiner Ehepartnerin nicht begründe, zeige das Ausmaß der Kommunikationsstörungen.

© dpa-infocom, dpa:231128-99-103892/2


Von dpa
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