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Veröffentlicht am 02.07.2026 16:18

Schoko-Schälchen mit Luftballon? Verbraucherschützer warnen

Nicht lebensmitteltauglich: Luftballons bestehen aus Materialien, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. (Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Nicht lebensmitteltauglich: Luftballons bestehen aus Materialien, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. (Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Nicht lebensmitteltauglich: Luftballons bestehen aus Materialien, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. (Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Es ist einer der Life-Hacks, die durch die sozialen Medien geistern: Mithilfe eines aufgeblasenen Luftballons ein Schälchen aus Schokolade herstellen. Einfach die geschmolzene Schokolade auftragen, erkalten lassen und wieder ablösen - fertig ist die essbare Dessertschale.

Das Problem: Die heiße Schokolade kann Nitrosamine aus dem Ballon lösen. Das sind Stoffe, die als krebserregend gelten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. Denn Luftballons aus Natur- und Synthesekautschuk sind nach Angaben der Verbraucherschützer nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. 

Gabel-Glas-Symbol für Lebensmittel

Dagegen gibt es sogenannte Lebensmittelkontaktmaterialien, bei denen das kein Thema ist. Etwa eine Käseverpackung, eine Brotdose oder ein Pfannenwender. Man erkennt solche Gegenstände an dem Gabel-Glas-Symbol, das eine Gabel neben einem Weinglas zeigt, oder an dem Hinweis „Für Lebensmittelkontakt geeignet“. 

Luftballons haben dieses Symbol aus gutem Grund nicht. Man müsse sich bewusst sein, dass unter Umständen unerwünschte oder gesundheitlich bedenkliche Stoffe auf Lebensmittel übergehen könnten, wenn man Alltagsgegenstände zweckentfremde, warnt daher die Verbraucherzentrale.

Strenge Anforderungen

Gut zu wissen: Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Das erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seiner Webseite. Der entscheidende Punkt: Es darf von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen.

Grundsätzlich sollen demnach gar keine Stoffe aus den Gegenständen in die Lebensmittel übergehen. Lässt sich das nicht komplett vermeiden, dürfen die Stoffe in diesen Mengen nicht gefährlich sein, das Lebensmittel nicht unvertretbar verändern und auch an Geruch und Geschmack nichts ändern.

© dpa-infocom, dpa:260702-930-323835/1


Von dpa
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