Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung gezwungen ist, kann freiwillig eine einreichen. Das lohnt sich vor allem für Jahre, in denen hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen angefallen sind - dann können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nämlich mit einer Erstattung rechnen. Gut zu wissen: Dass man sich mit der einmaligen Abgabe einer Steuererklärung auch für die Zukunft verpflichtet, eine einzureichen, ist ein Mythos. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Verpflichtend ist die Abgabe einer Steuererklärung für alle jene Menschen,
Liegt keiner der gesetzlichen Gründe für die Abgabe vor, muss auch keine Steuererklärung eingereicht werden. Die freiwillige Abgabe kann sich aber trotzdem lohnen. Und zwar zum Beispiel für Jahre in denen,
Für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung haben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vier Jahre rückwirkend Zeit. Bis zum 31. Dezember 2025 muss also spätestens die Steuererklärung für 2021 beim Finanzamt eingegangen sein. Ansonsten ist die Chance vertan.
Erinnert das Finanzamt im Jahr nach der freiwilligen Abgabe erneut an die Einreichung einer Steuererklärung, reicht es dem BVL zufolge, die Behörde darauf hinzuweisen, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe besteht. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt auch zur Abgabe auffordern - das kommt dann einer Verpflichtung gleich. Laut BVL tut die Behörde das aber nur, wenn sie eine Verpflichtung vermutet oder darum weiß.
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