Im Zuge der laufenden Generalsanierung des Alten Rathauses am Marktplatz in Feuchtwangen muss das Storchennest auf dem Dach vorübergehend abgebaut werden. Die Entfernung des Horsts erfolgt dabei in strikter Absprache mit der Regierung von Mittelfranken, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.
Als höhere Naturschutzbehörde habe die Regierung die Sachlage unter Berücksichtigung der einschlägigen Natur- und Artenschutzrechte untersucht, die jeweiligen Interessen abgewogen sowie alternative Vorgehensweisen geprüft und der Stadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, weshalb an dessen Erhalt ein öffentliches Interesse bestehe, wird informiert. Anlässlich der Sanierung müssen unter anderem das Dachtragwerk inklusive Dacheindeckung erneuert werden. Dazu ist auch ein provisorisches Schutz- und Arbeitsdach notwendig. Diese Maßnahmen berühren lage- und höhenmäßig unmittelbar das Storchennest.
Die Ausführung dieser Arbeiten ausschließlich außerhalb der Brutzeit sei nicht möglich und eine vorübergehende Entfernung des Horsts daher unumgänglich. Nach Einschätzung der höheren Naturschutzbehörde überwiegen in diesem Fall die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses die zu erwartenden Beeinträchtigungen für die artenschutzrechtlichen Schutzgüter.
Da es sich um ein Naturnest ohne künstliche Nisthilfe handelt, sei ein zerstörungsfreies Versetzen nicht möglich. Auch die Prüfung eines Ersatzstandorts im näheren Bereich städtischer Liegenschaften führte aufgrund fehlender Zugänglichkeit, Verkehrssicherheit und Betriebsstörungen der Kreuzgangspiele zu keinen umsetzbaren Ergebnissen.
In Übereinstimmung mit den Nist- und Brutzeiten von Störchen müsse das Nest bis spätestens Ende Februar abgebaut werden, hieß es. Nach aktueller Planung sollen die Arbeiten im Dachbereich im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. Anschließend soll das neue Nest mit Hilfe eines Nestkorbs wieder auf dem Kamin des Alten Rathauses installiert werden, so dass die Störche bereits im kommenden Jahr den ursprünglichen Neststandort wieder uneingeschränkt nutzen könnten.