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Veröffentlicht am 15.07.2024 15:32, aktualisiert am 09.08.2024 09:44

Stornierte FTI-Pauschalreisen: Erstattungen laufen an

Wegen der Insolvenz des Reisekonzerns FTI wurden hunderttausende Pauschalreisen storniert. Der Erstattungsprozess läuft an. (Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)
Wegen der Insolvenz des Reisekonzerns FTI wurden hunderttausende Pauschalreisen storniert. Der Erstattungsprozess läuft an. (Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)
Wegen der Insolvenz des Reisekonzerns FTI wurden hunderttausende Pauschalreisen storniert. Der Erstattungsprozess läuft an. (Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Mehr als 200.000 Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hatte, kann sich diese jetzt zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat nach eigenen Angaben den Erstattungsprozess gestartet. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:

Um welche Reisen geht es?

Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es?

Hunderttausende. Laut DRSF sollen Leistungen für mehr als 215.000 stornierte Pauschalreisen erstattet werden. Hinzu kämen verauslagte Kosten von ungefähr 60.000 Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldungen schon im Urlaub waren.

Wie läuft der Erstattungsprozess ab?

Betroffene, von denen die notwendigen Kontaktdaten bereits vollständig vorliegen, werden vom DRSF in diesen Tagen direkt per E-Mail kontaktiert. Anschließend könnten diese ihren Erstattungsantrag unmittelbar online stellen - ein Link in der Mail führt direkt zu einem Online-Portal, auf welchem die Rückzahlung beantragt werden kann.

Zu beachten: Für jede Reise sei nur ein Erstattungsantrag vorgesehen, stellt der DRSF in seiner Mitteilung klar. Mitreisende würden daher nicht gesondert kontaktiert.

Anspruchsberechtigte Urlauber, deren Kontaktdaten nicht vollständig beim DRSF liegen, erhielten in einem gesonderten Verfahren die Möglichkeit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren und erforderliche Daten nachzureichen. In der Mitteilung hieß es dazu: Der DRSF werde sie zunächst auf dem Postweg anschreiben.

Konkret müssen dem DRSF den Angaben nach mindestens zwei „Authentifizierungsfaktoren“ von Erstattungsberechtigten vorliegen, damit diese den Online-Antrag stellen können, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer.

Welche Belege müssen Betroffene vorlegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. 

Für Reisen mit mehreren Personen seien zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig. Hierfür stehe ein entsprechendes Formular zur Verfügung, so der DRSF.

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert.

In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen mittels Chargeback über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können die Forderungen dann im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut den Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Um welche Summen geht es?

Dem Reisesicherungsfonds zufolge beläuft sich das Erstattungsvolumen beläuft insgesamt auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Zuletzt hatte eine Sprecherin des DRSF gesagt, die Mehrzahl der Erstattungen solle bis zum Herbst geleistet sein.

Wo gibt es Informationen?

FTI hat online eine Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).

© dpa-infocom, dpa:240715-930-174555/2


Von dpa
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