Thailänder soll wegen Majestätsbeleidigung 50 Jahre in Haft | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 19.01.2024 07:29

Thailänder soll wegen Majestätsbeleidigung 50 Jahre in Haft

Der politische Aktivist Mongkhon Thirakot mit dem pro-demokratischen Geste: der Drei-Finger-Gruß. (Foto: Thai Lawyers for Human Rights/AP/dpa)
Der politische Aktivist Mongkhon Thirakot mit dem pro-demokratischen Geste: der Drei-Finger-Gruß. (Foto: Thai Lawyers for Human Rights/AP/dpa)
Der politische Aktivist Mongkhon Thirakot mit dem pro-demokratischen Geste: der Drei-Finger-Gruß. (Foto: Thai Lawyers for Human Rights/AP/dpa)

Ein Berufungsgericht in Thailand hat einen politischen Aktivisten wegen Majestätsbeleidigung zu 50 Jahren Haft verurteilt. Der 30-jährige Mongkhon Thirakot habe die Rekordstrafe wegen mehrerer Facebook-Kommentare erhalten, in denen er den König diffamiert haben soll, teilte die Menschenrechtsorganisation Thai Lawyers for Human Rights mit.

Insgesamt ging es bei dem Verfahren um 27 Facebook-Posts, die der Angeklagte zwischen März und April 2021 verfasst haben soll. Der Antrag Mongkhon Thirakots, bis zur Entscheidung des Obersten Gerichts auf freiem Fuß zu bleiben, sei abgelehnt worden, hieß es.

Nach Angaben der Anwälte handelt es sich um das höchste jemals verhängte Strafmaß im Rahmen des drakonischen Artikels 112. Das kontroverse Lèse-Majesté-Gesetz sieht lange Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für jeden vor, der Kritik am König, der Königin oder anderen Mitgliedern des Hofes übt.

Urteil noch verschärft

Mongkhon Thirakot wurde für fast alle seiner Facebook-Posts einzeln verurteilt. Das Berufungsgericht in der nördlichen Stadt Chiang Rai verschärfte sogar noch das Urteil der vorherigen Instanz, die im vergangenen Jahr 28 Jahre Gefängnis angesetzt hatte.

Thailand bestraft Majestätsbeleidigung so hart wie kaum ein anderes Land. Lange galt das Gesetz als unantastbar - bis 2020. Da kam es zu massiven Protesten der Demokratiebewegung, bei denen Hunderttausende öffentlich eine Reform der Verfassung und der Monarchie forderten. Seither hat die Strafverfolgung noch zugenommen.

© dpa-infocom, dpa:240119-99-670233/3


Von dpa
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