Weil er auf der Deponie durch giftigen Schwefelwasserstoff krank wurde, hat ein früherer Baggerfahrer das Landratsamt verklagt. Unversöhnlich stehen sich die Parteien bei der ersten Verhandlung gegenüber. Den Kläger erwarten hohe rechtliche Hürden, gleichwohl birgt der Prozess ein großes finanzielles Risiko für das Landratsamt.
Richter Dr. Simon Burger erinnerte daran, dass es bereits ein Vorverfahren gegeben hatte. Dem Mitarbeiter der Kreisdeponie in Aurach war außerordentlich gekündigt worden. Die Gründe stellten sich im April 2023 vor dem Arbeitsgericht Nürnberg als nicht haltbar heraus. Der Mann erhielt eine Abfindung, die Einigung mit dem Landratsamt Ansbach beglich aber ausdrücklich keine „etwaigen Schadensersatzansprüche“ im Kontext seiner Berufskrankheit. Um diese geht es nun. Die Berufsgenossenschaft hat anerkannt, dass der 56-Jährige seinen Geruchssinn verloren hat, er schmeckt auch fast nichts mehr.
Vergangenes Jahr berichtete die FLZ über mehrere Vorfälle auf der Deponie, im November auch über die Vergiftung. In der Halle, in der der Baggerfahrer 2020 Müll umgeladen hat, soll der Arbeitsschutz nicht gewährleistet gewesen sein. Unter anderem soll nach einer Vielzahl an Gasalarmen von den Zuständigen nichts unternommen worden sein – entgegen der Vorschriften.
Der FLZ liegen Dokumente und Aussagen vor, die dies stützen. Sie zeigen auch, dass der Kläger versucht hatte, dies aufzuklären und sich über in seinen Augen fahrlässiges Verhalten von Vorgesetzten beschwert hatte.
Richter Simon Burger erklärte im Gerichtssaal in Nürnberg, dass es sich um einen „äußerst komplexen medizinisch-technischen Sachverhalt“ handelt. Daher billigte er auch die Bitte von Robert Raab, Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht und Vertreter des Klägers, um eine lange Frist.
Bis Mitte April hat er nun Zeit, das Landratsamt bis März, um Beweise vorzubringen und die eigene Position zu begründen. Dann folgt ein Termin vor Gericht. Auch diese Woche kam nämlich keine Einigung zustande. Vor der Klage im Dezember hatten die Parteien schon umfassend Kontakt per Schriftverkehr.
Stefan Schröter, Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, legte im Gericht den Standpunkt des Landratsamts dar. Dabei verweist er auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und erklärte, dass ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden müsse. Das sehe das Landratsamt als unrealistisch an. „Selbstverständlich bestürzt“ sei man über die Folgen, die der ehemalige Mitarbeiter erlitten hat.
Dies stieß dessen Anwalt Robert Raab auf. Er entgegnete, dass das Landratsamt den ehemaligen Mitarbeiter fristlos gekündigt und mit diversen Strafverfahren überzogen hatte. „Das ist nicht gerade Bedauern.“ Raab ist sich der rechtlichen Hürden bewusst. Jedoch handle es sich hier um einen besonderen Fall, um jahrelanges Fehlverhalten und unfaire Behandlung.
Der Richter teilte die Einschätzung des Anwalts Schröter, dass die Beweiserbringung schwierig werden dürfte. Gleichwohl mahnte er das Landratsamt an, dass man sich vielleicht doch überlegen sollte, einen Vergleich zu finden. Denn falls ein Vorsatz bejaht wird, kämen große Summen auf die Behörde zu: Sachverständigengutachten, Prozesskosten, Schmerzensgeld – der ehemalige Mitarbeiter fordert 60.000 Euro.