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Veröffentlicht am 05.08.2026 11:53

Versicherungen und Finanzen: Was Azubis jetzt wissen sollten

Zum Ausbildungsstart sollten sich Berufseinsteiger auch mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. (Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn)
Zum Ausbildungsstart sollten sich Berufseinsteiger auch mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. (Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn)
Zum Ausbildungsstart sollten sich Berufseinsteiger auch mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. (Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn)

Geld anlegen? Versicherungen abschließen? Klingt kompliziert. Mit dem Start ins neue Ausbildungsjahr wird für viele junge Menschen der Weg ins Erwachsenenleben geebnet. Worauf jetzt zu achten ist, erklären die Interessenvereinigung Geld und Verbraucher (GVI) und die Verbraucherzentrale.

Das Wichtigste vorweg: Bei Ausbildungsbeginn oder zum ersten Job sollten existenzbedrohende Risiken versichert werden. „An einer Krankenversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Privathaftpflichtversicherung führt aus unserer Sicht kein Weg vorbei“, so die Verbraucherzentrale.

1. Krankenversicherung - ein Muss

Auszubildende sind laut Gesetz versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer ins Ausland reist (egal ob privat oder beruflich), dem empfiehlt die Verbraucherzentrale außerdem eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

2. Gibt es schon eine private Haftpflichtversicherung? 

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, die entstehen, wenn anderen Personen unbeabsichtigt ein Schaden zugefügt wird.

Ein Beispiel: Man fährt mit dem Fahrrad und übersieht eine rote Ampel. Dabei stößt man mit einer Fußgängerin zusammen. Sie verletzt sich schwer und kann mehrere Monate nicht arbeiten. Die Ansprüche der Geschädigten können in die Hunderttausende gehen.

In vielen Fällen seien Auszubildende weiter über ihre Eltern abgesichert, sofern die eine private Haftpflichtversicherung haben, so die GVI. Azubis sollten unbedingt prüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht.

3. Brauche ich eine Hausratversicherung?

Wer in eine eigene Wohnung zieht und hochwertige Einrichtungsgegenstände besitzt, der könnte von einer Hausratversicherung profitieren. Sie schützt den beweglichen Besitz in Wohnung oder Haus – also alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde. Typischerweise sind Schäden durch Einbruch oder ein Feuer abgedeckt. 

Wer noch nicht über einen umfangreichen oder besonders wertvollen Hausrat verfügt oder weiterhin im Elternhaus wohnt, kann oftmals auf eine eigene Hausratversicherung verzichten. 

Gut zu wissen: Wer zwar bei den Eltern auszieht, aber gar keinen eigenen Hausstand gründet (indem man zum Beispiel ein Zimmer zur Untermiete nimmt), ist eventuell trotzdem durch die Hausratversicherung der Eltern geschützt, so die Verbraucherzentrale. Ein Blick in die Vertragsunterlagen kann hier Aufschluss geben - ansonsten: nachfragen. 

4. Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Mit Ausbildungsbeginn ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, rät die GVI. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, weil sie das Einkommen absichert, wenn man seinen Beruf wegen Krankheit oder Unfall für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

„Die gesetzliche Absicherung reicht im Ernstfall häufig nicht aus“, so Siegfried Karle, Präsident der GVI. Für junge Beschäftigte bestehen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente insbesondere in den ersten Berufsjahren erhebliche Einschränkungen bei den Anspruchsvoraussetzungen.

„Gleichzeitig profitieren junge Auszubildende meist von günstigen Beiträgen, da sie in der Regel gesund sind und noch keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen“, so Karle.

„Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte höchste Priorität haben“, rät auch die Verbraucherzentrale. Nur sie biete umfassenden Schutz gegen dauerhaften Einkommensausfall bei Krankheiten und Unfällen. 

5. Rücklagen aufbauen (wenn möglich)

Wer zu Hause wohnt oder eine gut vergütete Ausbildung hat, schafft es vielleicht, etwas vom Einkommen zurückzulegen. Dabei können vermögenswirksame Leistungen eine interessante Möglichkeit sein. 

Viele Arbeitgeber zahlen hierfür einen Zuschuss, der je nach Anlageform zusätzlich durch staatliche Förderungen ergänzt werden kann. Wer frühzeitig mit dem Sparen beginnt, profitiert langfristig vom Zinseszinseffekt und schafft eine solide Grundlage für spätere finanzielle Ziele, so die GVI.

© dpa-infocom, dpa:260805-930-486533/1


Von dpa
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