Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Ansbach aufgehoben. Die obersten Richter verlangen eine zweite Auflage der Verhandlung wegen versuchten Totschlags gegen einen jungen Mann. Der damals 20-Jährige hatte nachts in der Ansbacher Innenstadt auf der Straße einen 28-Jährigen schwer verletzt.