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Veröffentlicht am 10.09.2025 00:07

Vorausgefüllte Steuererklärung: Komfort mit Grenzen

Die Finanzverwaltung kennt viele steuerrelevante Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Solche Informationen können in vielen Programmen automatisch übernommen werden. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)
Die Finanzverwaltung kennt viele steuerrelevante Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Solche Informationen können in vielen Programmen automatisch übernommen werden. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)
Die Finanzverwaltung kennt viele steuerrelevante Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Solche Informationen können in vielen Programmen automatisch übernommen werden. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Die Steuererklärung schon befüllen lassen, ohne selbst eine einzige Eingabe getätigt zu haben? Seit einigen Jahren können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler genau das tun.

„Daten, die dem Finanzamt ohnehin bereits vorliegen, lassen sich direkt in die eigene Erklärung übernehmen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Das spart Zeit und verringert Übertragungsfehler.

Zum Abruf stehen etwa folgende Informationen bereit:

  • die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
  • Daten zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen
  • Mitteilungen zu Riester- und Rürup-Verträgen
  • Angaben über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • bestimmte Kapitalerträge
  • elektronische Spendenbescheinigungen

„Voraussetzung ist ein ELSTER-Zertifikat oder eine Steuersoftware, die den Abruf unterstützt“, sagt Daniela Karbe-Geßler. 

Finanzamt kennt nicht alle relevanten Daten

Doch trotz des Komforts kommen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um eine zentrale Aufgabe nicht herum: die Prüfung der übernommenen Daten. Zwar setzt die Finanzverwaltung exakt die Daten ein, die ihr gemeldet wurden. Trotzdem kann es gelegentlich zu Abweichungen kommen - etwa weil es schon bei der Übermittlung der Daten ans Finanzamt zu Übertragungsfehlern gekommen ist.

Zusätzlich sollte die Steuererklärung mit allen weiteren steuerrelevanten Daten gefüttert werden, die dem Finanzamt nicht vorliegen - zum Beispiel Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder spezielle Sonderausgaben. All das kann die Steuerlast mindern. Wer die übernommenen Daten nicht ergänzt, verschenkt oft bares Geld.

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist also ein sinnvolles Hilfsmittel, aber kein Selbstläufer. Sie erleichtert den Einstieg in die Steuererklärung und sorgt für eine einheitliche Datenbasis zwischen Steuerzahler und Finanzamt. „Wer allerdings wirklich Steuern sparen möchte, sollte die Angaben sorgfältig prüfen, fehlende Posten ergänzen“ und nicht einfach den Weg der elektronischen Bequemlichkeit wählen, rät Karbe-Geßler.

© dpa-infocom, dpa:250909-930-17508/1


Von dpa
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