Das Arbeitszeitgesetz gibt genau vor, was eine Pause ist und welche Regeln dabei zu beachten sind. Kennen Sie alle? Rechtsexperten erklären die wichtigsten Vorgaben.
Eine Pause, so das Gesetz, ist eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten am Stück. „Im Grunde dient sie dem Gesundheitsschutz“, erklärt Doris-Maria Schuster, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Während dieser Erholungszeit darf weder Rufbereitschaft noch Verfügbarkeit verlangt werden. „Die Pause ist zur Erholung und Regeneration da“, so Daniel Stach, Arbeitsrechtler in der Bundesverwaltung der Gewerkschaft Verdi, „man muss also auch kein Telefon mitnehmen.“
Kurze Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine gelten nicht als Ruhepause, auch wenn sie häufig vorkommen.
Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden schreibt das Gesetz mindestens 30 Minuten Pause vor. Wer länger arbeitet, muss mindestens 45 Minuten pausieren. Die Zeit lässt sich in drei 15-Minuten-Blöcke aufteilen.
Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen können längere Pausen oder bestimmte Zeitfenster regeln. Generell müssen solche Regelungen mit dem Betriebsrat abgestimmt werden, falls vorhanden.
Bildschirm- und Betriebspausen sind keine Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. „Bei einer Betriebspause, etwa durch einen Maschinenausfall, wird die Arbeit unterbrochen, der Arbeitgeber weist dann eine andere Tätigkeit zu“, erklärt Stach. Auch Lärm- oder Bildschirmpausen sind lediglich Unterbrechungen, um besonders belastende Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen.
In der Pause sind Beschäftigte frei und nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden, erklärt Schuster. Ob man shoppen geht, zum Friseur oder ins Fitnessstudio, bleibt jedem selbst überlassen. „Man sollte nur pünktlich zurück am Arbeitsplatz sein“, so Stach. Ist das Betriebsgelände groß und ein Verlassen nicht möglich, muss ein Pausenraum bereitstehen.
Grundsätzlich gilt: Nach der Pause muss man arbeitsfähig sein. „Alkohol ist nicht generell verboten, es sei denn, es gibt ein striktes Verbot, etwa bei der Arbeit an Maschinen“, sagt Schuster. Wer sich jedoch so beeinträchtigt, dass er sich oder andere gefährdet, riskiert eine Abmahnung.
Ob Online-Shopping oder eine Folge der Lieblingsserie, um in der Pause abzuschalten: Ob die Nutzung von Arbeitsgeräten für private Zwecke erlaubt ist, hängt von den Vorgaben des Arbeitgebers ab. Ist sie nicht ausdrücklich untersagt, darf der PC in geringem Umfang privat genutzt werden.
Bleibt man einmal länger weg, etwa wegen eines Staus, wird der Arbeitgeber vermutlich nachsichtig sein. Wiederholt sich das oder liegt ein Muster vor, drohen Abmahnungen oder sogar die Kündigung.
Nein, die gleichen Regeln gelten auch im Homeoffice. Wer sich nicht daran hält, riskiert den Entzug der Homeoffice-Erlaubnis, da der Verdacht auf Missbrauch besteht.
Je nach Unternehmensvorgaben kann ein Ausstempeln und erneutes Anmelden erforderlich sein. In jedem Fall müssen Pausen bei der Arbeitszeiterfassung dokumentiert werden, unabhängig vom verwendeten System.
Nein, Pausen dürfen weder ausgelassen noch eigenmächtig verlängert werden, um die Arbeitszeit zu verkürzen. „Die Ruhepause ist Pflicht – für beide Seiten“, so Verdi-Experte Daniel Stach. Sie dient der Erholung während der Arbeit und darf nicht eingespart werden.
Ob die Arbeitnehmer diese Pause tatsächlich einhalten, kann der Arbeitgeber stichprobenartig kontrollieren. Sollte der Arbeitgeber feststellen, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter keine Pausen nehmen und durchgehend arbeiten, ist er verpflichtet einzuschreiten.
© dpa-infocom, dpa:250422-930-458838/2