Sieben Reparaturdienste bekamen dreimal Post von der Stiftung Warentest - ohne den Absender zu kennen. Die Aufgabe der Dienstleister: jeweils drei präparierte Laptops reparieren.
Getestet wurden drei markenunabhängige Dienstleister sowie vier Reparaturdienste bekannter Notebook-Hersteller. Über ihre Erfahrungen mit den Dienstleistern berichtet die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „test“ (6/2023).
Auf zwei der eingebauten Fehler machten die Tester die Firmen vorab aufmerksam - eine defekte Ladebuchse und eine fehlende Taste. Den dritten Fehler - ein beschädigtes Netzkabel - erwähnten die Tester hingegen nicht, um die Genauigkeit der Reparatur zu untersuchen.
Drei von sieben Anbietern bekamen im Test die Bewertung „gut“. Drei weitere Dienstleister bekamen die Bewertung „befriedigend“. Ein Anbieter war langsam und teuer und erhielt deshalb die Note „mangelhaft“.
Ganz vorne im Test lag der günstigste Reparaturdienst - Acer bekam die Gesamtnote 2,1. Gefolgt von dem Apple-Dienstleister (2,4), der die Geräte auch am schnellsten reparierte. Knapp dahinter lag der markenunabhängige Reparaturdienstleister Comsmile (2,5).
Die Wartezeiten waren sehr unterschiedlich - die Reparaturen dauerten zwischen fünf und bis zu 42 Arbeitstage, weil ein Ersatzteil fehlte. Doch nicht alle Anbieter fanden heraus, dass etwa die Isolierung am Netzkabel kaputt war. Auch die fehlende Taste konnten nicht alle ersetzen.
Auch die Preise für die Reparaturen variierten stark - bei einem Anbieter lagen sie zwischen etwa 100 Euro und 210 Euro, während ein anderer Dienstleister bis zu 860 Euro verlangte.
Wer ein Gerät von Acer oder Apple hat, kann es bei Problemen zu den Marken-Reparaturdiensten geben - vielleicht auch ein interessanter Aspekt, wenn man gerade über eine Neuanschaffung nachdenkt und sich noch nicht für eine Marke entschieden hat. Gehen Geräte anderer Hersteller kaputt, sind sie laut „test“ bei Comsmile gut aufgehoben.
Übrigens: Fehler, die bereits beim Kauf am Notebook bestanden, müssen Händler innerhalb der ersten zwei Jahre kostenlos beheben, so schreibt es die gesetzliche Gewährleistungspflicht vor.
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