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Veröffentlicht am 24.11.2025 00:06

Wer ist verantwortlich, wenn die KI Fehler macht?

Künstliche Intelligenz gehört für viele Beschäftigte zum Alltag - sollte aber nur in enger Absprache mit dem Arbeitgeber genutzt werden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)
Künstliche Intelligenz gehört für viele Beschäftigte zum Alltag - sollte aber nur in enger Absprache mit dem Arbeitgeber genutzt werden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)
Künstliche Intelligenz gehört für viele Beschäftigte zum Alltag - sollte aber nur in enger Absprache mit dem Arbeitgeber genutzt werden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)

Schnell mal einen Text umformulieren oder auf Rechtschreibung prüfen: Da greifen viele mittlerweile auf die Hilfe von KI-gestützten Tools zurück. Gerade im Arbeitsalltag sind KI-Anwendungen - insbesondere zur Textverarbeitung - bereits weit verbreitet. Aber was, wenn sich dadurch ein Fehler einschleicht?

„Das kommt darauf an, auf wessen Veranlassung die KI genutzt wird“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Denn wenn der Arbeitgeber die Nutzung von KI verlangt, ist er generell auch für die potenziellen Fehler verantwortlich. Ganz grundsätzlich müssen Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass Beschäftigte das nötige Kompetenztraining für den Umgang mit den jeweiligen Tools bekommen.

Wann Beschäftigte selbst verantwortlich sind

Nutzt man KI-gestützte Tools im Job allerdings eigeninitiativ, sieht das anders aus. Beschäftigte sind für ihre Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich. Bei Problemen, etwa weil eine Mail oder Präsentation fehlerhaft war, können sich Arbeitnehmende dann nicht darauf berufen, dass die Fehler von der KI generiert wurden. Vielmehr müssen Arbeitnehmende die Ergebnisse eigenverantwortlich überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. 

Sie müssen darüber hinaus sicherstellen, dass sie Urheberrechte Dritter beachten und mit unternehmens- und personenbezogenen Daten sensibel umgehen. 

Diese Vorgaben gelten auch, wenn der Arbeitgeber die Nutzung von KI zwar erlaubt, aber zusätzlich die Anweisung gibt, die Ergebnisse auf Richtigkeit zu überprüfen, erklärt die Fachanwältin weiter. Hier trage man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ebenfalls selbst die Verantwortung für potenzielle Fehler.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

© dpa-infocom, dpa:251123-930-331777/1


Von dpa
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