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Veröffentlicht am 14.04.2023 16:12

Werden im Kreis Ansbach zu viele Storchennester entfernt?

Auf dem Dach des katholischen Pfarramtes in Herrieden hat dieser Storch sein Nest gebaut. Weil der Kamin mit einer Haube bewehrt wurde, hat er kurzerhand seinen Horst zwischen Kamin und First platziert.  (Foto: Winfried Vennemann)
Auf dem Dach des katholischen Pfarramtes in Herrieden hat dieser Storch sein Nest gebaut. Weil der Kamin mit einer Haube bewehrt wurde, hat er kurzerhand seinen Horst zwischen Kamin und First platziert. (Foto: Winfried Vennemann)
Auf dem Dach des katholischen Pfarramtes in Herrieden hat dieser Storch sein Nest gebaut. Weil der Kamin mit einer Haube bewehrt wurde, hat er kurzerhand seinen Horst zwischen Kamin und First platziert. (Foto: Winfried Vennemann)

Die Ansbacher Kreisgruppe des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) kritisiert, dass in Stadt und Landkreis Ansbach immer wieder Storchennester entfernt werden – laut LBV auch zum Teil unter „vorgeschobenen Vorwänden“, wie ihr Storchen-Beauftragter Günter Möbus der FLZ sagte.

Der große Bruterfolg der Störche in der Region – der LBV hat im vergangenen Jahr 232 Jungvögel gezählt, die flügge wurden – führt dazu, dass junge Brutpaare, aber auch Altstörche sich immer neue Horststandorte suchen müssen. Zu regelrechten „Hotspots“ im Landkreis hätten sich dabei die Orte Aurach, Herrieden, Ornbau, Merkendorf und Dinkelsbühl entwickelt, so der LBV.

Nicht überall sind die Anwohner begeistert

Das führt vor Ort nicht zu uneingeschränkter Begeisterung. „Manche Menschen stören sich am Kot der Tiere oder am herumliegenden Nistmaterial“, sagt Günter Möbus, „aber das ist kein Grund, eine Neuansiedelung zu entfernen.“ Die „Lebendstätten“ der Störche seien zu schützen, so Möbus. Nur wenn das Nest eine Gefahr für den Menschen oder die Tiere selbst darstelle, zum Beispiel bei einem aktiven Kamin, dürfe ein Nest entfernt werden. Oft werde von betroffenen Hausbesitzern gerne etwas vorgeschoben, kritisiert er: „Da wird dann der alte Kamin offiziell wieder in Betrieb genommen.“

Man habe auch die Erfahrung gemacht, dass ohne die Genehmigung der Naturschutzbehörden Storchenhorste entfernt worden seien, heißt es beim LBV. „Wir werden dann bei der Regierung von Mittelfranken als Obere Naturschutzbehörde vorstellig und erfragen, ob eine Genehmigung vorlag.“ Denn das Entfernen von Storchennestern ohne behördliches grünes Licht sei eine Straftat, die von der Polizei zu verfolgen sei.

Nachfrage bei der Regierung von Mittelfranken: Wie viele Horste wurden in den vergangenen Monaten mit Genehmigung entfernt? Im Ansbacher Stadtgebiet sei das in den vergangenen zwei Jahren nicht der Fall gewesen, so Pressesprecher Martin Hartnagel. „Im Landkreis Ansbach gab es in den vergangenen Monaten 16 genehmigte Beseitigungen von Neubauversuchen an ungeeigneten Stellen.“

Brandgefahr als Hauptgrund

Hauptgrund für die Genehmigungen sei der Bau des Horstes auf aktiven Kaminen gewesen. Die Beseitigung an diesen Stellen erfolgte vor allem wegen der bestehenden Brandgefahr. Hartnagel: „Teilweise war auch das Risiko von Horstabstürzen an Häusern in Innenstadtbereichen zu hoch.“

Nur in einem Fall sei ein etablierter Horst entfernt worden, heißt es bei der Regierung. Das seit 2018 bestehende Nest auf einem Mobilfunkmast sei zu schwer geworden und habe zu einer „statischen Überlastung“ des Mastes geführt. Zur Kompensation habe man die Errichtung eines Ersatzhorstes beziehungsweise einer neuen Horstunterlage angeordnet.

Und wie steht es mit Horst-Entfernungen ohne Genehmigung? In den vergangenen Monaten habe es drei gemeldete Fälle gegeben, so die Regierung. In einem Fall sei ein Horst nach Ablauf der erteilten Genehmigungsfrist entfernt worden. In einem weiteren Fall habe der LBV eine Anzeige wegen der Anbringung von „Taubenstacheln“ im Bereich eines Storchenhorstes gestellt. „In diesen Fällen ermittelt die Polizei“, so die Regierung. „Zur naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Bewertung der erfolgten Eingriffe wird die Regierung von Mittelfranken beteiligt.“ Im dritten Fall habe es einen anonymen Hinweis von Anwohnern auf Beseitigung von Nistmaterial gegeben. Hier würden „derzeit die notwendigen Informationen zur Klärung des Sachverhalts eingeholt“.

Den LBV erreichen regelmäßig Anrufe von empörten Tierfreunden, die die Entfernung von neu angelegten Nestern beobachten. Zuletzt sei das vor allem in Herrieden der Fall gewesen, wo die katholische Kirchengemeinde Nester habe entfernen lassen, erzählt Günter Möbus. Die vorerst letzte Entfernung sei erst vor gut einer Woche vonstatten gegangen. Zusätzlich habe man Hauben auf den Kaminen platziert, um es den Störchen schwer zu machen. Günter Möbus kann die Haltung der Kirchengemeinde nicht verstehen, denn die Kirche habe doch „eigentlich den Auftrag, die Schöpfung zu bewahren“.

Genehmigungen in Herrieden

Der Herrieder Pfarrer Peter Hauf bekräftigt „dass wir bei allen Horst-Entfernungen Genehmigungen wegen Brandschutz hatten“. Aktuell hat seine Kirchengemeinde in Herrieden vier Nester: Zwei auf dem Pfarrheim, eines auf dem Pfarramt und eines auf der Frauenkirche. Auch in den Gemeinden Rauenzell und Aurach, die zum Pfarrverband Herrieden-Aurach gehören, haben die Kirchendächer je ein Storchennest zu Gast.

Das führe immer mal wieder zu Problemen und sei auch eine Kostenfrage. Eine „mittlere vierstellige Summe“ gebe er jährlich aus, um gefährliche Horste zu beseitigen und verstopfte Dachrinnen von Nistmaterial zu befreien, erklärt Hauf. Von der Idee, den Tieren alternative Nisthilfen anzubieten, ist man abgekommen, um nicht noch mehr Störche anzusiedeln.

Die Tiere seien sehr standorttreu, sagt Pfarrer Hauf und ist sich dabei ausnahmsweise mit Günter Möbus einig. Der sagt: „Die alten Horststandorte üben eine geradezu magische Anziehungskraft auf die Tiere aus.“ So hätten sich an sechs Standorten, wo zuletzt die Nester entfernt wurden, wieder Brutpaare angesiedelt. So auch in Herrieden: Weil auf dem Pfarramt die Kamine eine Haube bekommen haben, baute der Storch einfach zwischen Kamin und First sein neues Nest.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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