Noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Dann sollten Jugendliche und junge Erwachsene bei der Agentur für Arbeit zumindest ihr Suchbemühen melden. Denn selbst dafür können sie später Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.
Wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Ausbildungsplatzsuche ist, dass diese schon mindestens einen Kalendermonat andauert. Für die Rentenversicherung hingegen unerheblich: ob ein Schulabschluss vorliegt, oder während dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit geflossen sind.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Interessierte im Netz unter www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Auch die kostenfreien Broschüren „Tipps für den Berufsstart“ und „Das Renten-ABC“ stehen unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Download bereit.
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