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Veröffentlicht am 08.11.2022 04:17

Winzerglühwein jetzt auch als Rosé erlaubt

Beim Rosé-Glühwein paart sich fruchtiger Weinduft, der an Himbeeren oder Erdbeeren erinnert, mit den typischen Glühweingewürzen. (Foto: Deutsches Weininstitut/dpa-tmn)
Beim Rosé-Glühwein paart sich fruchtiger Weinduft, der an Himbeeren oder Erdbeeren erinnert, mit den typischen Glühweingewürzen. (Foto: Deutsches Weininstitut/dpa-tmn)
Beim Rosé-Glühwein paart sich fruchtiger Weinduft, der an Himbeeren oder Erdbeeren erinnert, mit den typischen Glühweingewürzen. (Foto: Deutsches Weininstitut/dpa-tmn)

Roséfans können sich freuen. Ab diesem Jahr wird es erstmals auch offiziell Rosé-Glühweine geben. „Dabei paart sich der fruchtige Weinduft, der an Himbeeren oder Erdbeeren erinnert, mit den typischen Glühweingewürzen“, schwärmt Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut (DWI) im Interview und erklärt, was neu daran ist.

Bis dato fand man sie nur vereinzelt als roséfarbene Heißgetränke mit Fantasienamen, weil Glühwein aus weinrechtlichen Gründen nur aus Rot- oder Weißwein hergestellt werden durfte. Aber weil die Rosés in den letzten Jahren immer beliebter wurden, hat man sie jetzt auch für die Glühweinbereitung zugelassen.

Ja, nach dem Weingesetz handelt es sich bei Glühwein um ein „aromatisiertes weinhaltiges Getränk“, das aus Rot- und Weißwein und nun eben auch aus Roséwein hergestellt und gesüßt sowie gewürzt wird. Dabei darf Rosé-Glühwein auch aus einer Cuvée von Rot- und Weißwein hergestellt werden, was bei der Roséweinherstellung verboten ist.

Die Winzer bereiten ihre Rosé-Glühweine meist aus Rosés der Sorten Spätburgunder und Portugieser oder auch vom farbkräftigeren Dornfelder zu. Sie nehmen dafür immer eigene Weine und greifen häufig auf alte Hausrezepte zurück. Winzerglühweine gibt es mittlerweile auch immer öfter in Bioqualität oder vegan.

Der Zusatz von Alkohol ist bei Glühweinen ebenso verboten wie der von Wasser oder Farbstoffen. Der vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 7 Volumenprozent und weniger als 14,5 Volumentprozent aufweisen. Wird übrigens alkoholfreier Wein mit Glühweingewürzen versetzt, darf er nicht als „alkoholfreier Glühwein“, aber etwa als „aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Rotwein“ bezeichnet werden.

Wer seinen Glühwein lieber selber kreieren möchte, sollte auf eine gute Qualität des Grundweins achten. Denn die kann man auch nach dem Würzen noch schmecken. Das gilt auch für die übrigen Zutaten. Zudem sollte der Glühwein nur dezent gewürzt werden, damit die fruchtigen Weinaromen noch schmeckbar bleiben und mit den zugegebenen Gewürzen eine schöne Harmonie ergeben.

Für einen guten Rosé-Glühwein empfiehlt sich beispielsweise ein Spätburgunder Rosé, der mit Apfel, Vanille, Sternanis und Zimt gewürzt wird. Nimmt man liebliche oder halbtrockene Rosés, muss man weniger nachsüßen.

Bei der Zubereitung eines Glühweins sollte man darauf achten, ihn nur bei mittlerer Hitze bis maximal etwa 70 Grad Celsius zu erwärmen. Wird er zu heiß oder gekocht, gehen die filigranen Fruchtaromen verloren und der Geschmack wird bitter.

© dpa-infocom, dpa:221107-99-418697/3

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