Zahnersatz absichern: Lohnt sich eine Zusatzversicherung? | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 11.05.2026 00:06

Zahnersatz absichern: Lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Und aaaah: Wer mit der Regelversorgung der Krankenversicherung zufrieden ist, benötigt nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung. (Foto: Markus Scholz/dpa-tmn)
Und aaaah: Wer mit der Regelversorgung der Krankenversicherung zufrieden ist, benötigt nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung. (Foto: Markus Scholz/dpa-tmn)
Und aaaah: Wer mit der Regelversorgung der Krankenversicherung zufrieden ist, benötigt nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung. (Foto: Markus Scholz/dpa-tmn)

Ein Zahn benötigt eine Krone? Oder ein Inlay? Oder eine Brücke? Egal, worum es geht - Zahnersatz ist teuer. Und von der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur einen festen Zuschuss. Den Rest der Kosten müssen Kassenpatientinnen und -patienten aus eigener Tasche zahlen. Dieser Eigenanteil lässt sich mit einer Zahnzusatzversicherung reduzieren. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Police:

Was zahlt die Krankenkasse in Hinblick auf Zahnersatz?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt nach Angaben des Verbraucherportals Finanztip nur für die sogenannte Regelversorgung beim Zahnersatz auf. Das kann etwa eine Metallkrone ohne Verblendung sein. Hierfür gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse einen Festzuschuss, der bei mindestens 60 Prozent der Kosten liegt. Für alle, die den Zahnarzt oder die Zahnärztin in den zurückliegenden fünf bis zehn Jahren regelmäßig besucht haben, zahlt die Kasse bis zu 75 Prozent.

Wer sich für hochwertigeren Zahnersatz entscheidet, etwa ein Implantat, bekommt von der Kasse trotzdem nur den Zuschuss zur Regelversorgung. Die übrigen Kosten, die sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren können, müssen Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche zahlen.

Was genau ist eine Zahnzusatzversicherung?

Mit einer Zahnzusatzversicherung können Versicherte die begrenzten Leistungen der GKV beim Zahnersatz aufstocken. Sie erhalten - nach Vorleistung der gesetzlichen Kasse - je nach Tarif zum Beispiel einen prozentualen Zuschuss zur Rechnung. 

Darüber hinaus können private Zusatzversicherungen laut Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung weitere Leistungen mit abdecken, die die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht übernimmt - zum Beispiel im Bereich der Kieferorthopädie für Erwachsene.

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, für wen eher nicht?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für gesetzlich Versicherte, die ausdrücklich eine höherwertige zahnärztliche Versorgung wünschen, als sie die gesetzliche Krankenversicherung standardmäßig vorsieht. Eine höherwertige zahnärztliche Versorgung umfasst nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) zum Beispiel Gold- oder Keramikkronen, Implantate oder Inlays. „Die Versicherung hilft, den erheblichen Eigenanteil bei diesen kostspieligen Behandlungen zu reduzieren“, sagt BdV-Pressereferentin Julia Alice Böhne.

Eher nicht notwendig ist eine solche Police für Personen, die mit der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden sind.

Ab welchem Alter ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. „Die Entscheidung hängt vom individuellen Wunsch nach Zusatzleistungen ab“, so Böhne. Allerdings nehmen die monatlichen Prämien mit steigenden Eintrittsalter zu. „Ein früherer Abschluss ist also in der Regel mit geringeren laufenden Kosten verbunden“, so Böhne.

Welche Rolle spielt der Gesundheitszustand der Zähne bei Vertragsabschluss?

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen gibt es vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung in Form von Gesundheitsfragen. „Darin geht es zum Beispiel um den aktuellen Zustand der Zähne, laufende Behandlungen oder fehlende Zähne“, sagt Heck. 

Je nach Einzelfall kann der Anbieter der Zahnzusatzversicherung Risikozuschläge erheben, Leistungsausschlüsse für bestimmte Behandlungen vornehmen oder den Antrag auf Versicherungsschutz ablehnen. „Es ist essenziell, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten“, so Böhne.

Worauf ist beim Abschluss einer solchen Police zu achten?

Leistungsumfang und Beiträge einer Zahnzusatzversicherung richten sich nach dem gewählten Tarif. Laut Dominik Heck gibt es eine Vielzahl von Tarifen. Empfehlenswert sei, sich vorab gründlich mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu befassen. „Das gilt vor allem unter den Gesichtspunkten der Erstattungssätze sowie möglicher Selbstbehalte und Wartezeiten“, so Heck.

Der BdV empfiehlt, bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf folgende Kriterien zu achten:

  • Art des Tarifs: „Es sollte unbedingt ein Tarif sein, der Alterungsrückstellungen bildet“, so Böhne. Sonst könnte es im Alter teuer werden.
  • Ordentliches Kündigungsrecht: Ein weiteres Kernkriterium ist laut Böhne, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten Jahren verzichtet.
  • Leistungsumfang: Vor Vertragsabschluss ist es wichtig, den Leistungsumfang genau zu prüfen. Ein guter Tarif erstattet laut Böhne mindestens 50 Prozent der Kosten für Zahnersatz, Keramikverblendungen, Implantate, Inlays und einen eventuellen Knochenaufbau - und zwar auch ohne eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen: Hierbei geht es darum, das präzise Zusammenspiel von Zähnen, Kiefergelenken und Muskulatur zu analysieren und zu optimieren. Der Arzt oder die Ärztin diagnostiziert Funktionsstörungen vor der Versorgung und behebt diese, damit der Zahnersatz beim Patienten passgenau ist. Solche Maßnahmen sollten laut Böhne zu mindestens 50 Prozent erstattungsfähig sein - ebenfalls unabhängig von einer GKV-Leistung.
  • Höchstsätze: Wichtig ist aus BdV-Sicht bei einer Zahnzusatzversicherung außerdem, dass die Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinausgehen und mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOZ), also dem 3,5-fachen Satz, reichen. „Gute Tarife haben keine generelle Summenbegrenzung über die gesamte Vertragslaufzeit“, so Böhne. Eine sogenannte Zahnstaffel, die die Leistungen in den ersten Jahren begrenzt, sei jedoch marktüblich.
  • Wartezeiten und Zahnreinigung: Weiterhin sollte der Versicherer auf allgemeine Wartezeiten verzichten und die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung mindestens einmal jährlich übernehmen.

Leistet die Versicherung im Schadenfall tatsächlich immer?

„Die Leistung ist an Bedingungen geknüpft“, sagt Böhne. Der Anbieter der Versicherung könne eine Leistung verweigern oder kürzen, wenn Versicherte die Gesundheitsfragen im Antrag falsch und unvollständig beantwortet haben.

Vor Beginn einer größeren Behandlung müssen Versicherte dem Anbieter einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung und Genehmigung vorliegen. „Viele Tarife sehen empfindliche Leistungskürzungen von teils 50 Prozent vor, wenn kein Kostenplan vorliegt“, so Böhne.

Auch wenn die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss geplant, angeraten oder begonnen wurde, kann der Versicherer die Leistung je nach Vertragsbedingungen verweigern oder kürzen. Verletzen Versicherte vertragliche Pflichten, beispielsweise die rechtzeitige Meldung einer Behandlung, kann auch das zur Verweigerung oder Kürzung der Leistung führen.

© dpa-infocom, dpa:260510-930-62411/1


Von dpa
north