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Veröffentlicht am 01.08.2023 12:53

Zeckenbiss: Ist Ihre Unfallversicherung aktuell?

Der Gemeine Holzbock ist die am weitesten verbreitete Zeckenart Europas. (Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn)
Der Gemeine Holzbock ist die am weitesten verbreitete Zeckenart Europas. (Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn)
Der Gemeine Holzbock ist die am weitesten verbreitete Zeckenart Europas. (Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn)

Ein Zeckenbiss kann unangenehme Folgen haben - die kleinen Sauger können Überträger von Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sein. Eine Infektion kann lebenslange Krankheitskosten mit sich bringen und eine Umstellung der Lebensführung notwendig machen. Wer gegen mögliche finanzielle Folgen abgesichert sein möchte, sollte die Vertragsbedingungen seiner privaten Unfallversicherung genau prüfen.

Denn nicht jede Police erkennt einen Zeckenbiss als Unfall an. Darauf weist Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin. Voraussetzung dafür sei, dass dem Vertrag die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Diese Umstellung nähmen Versicherer nicht automatisch vor, man könne sie aber einfordern, wenn man besser geschützt sein wolle, so Aulbach.

Prüfen sollten Versicherte in diesem Zusammenhang auch, ob ihre Police sogenannte Assistance-Leistungen einschließt. Diese beinhalteten Haushaltshilfen und Dienstleistungen, wenn die Verrichtung alltäglicher Aufgaben aufgrund der Unfallfolgen unmöglich ist.

Um bei seiner Versicherung einen Nachweis über den Zeckenbiss zu haben, braucht es ein ärztliches Attest. Der Tag der ärztlichen Untersuchung gelte dann als Unfalltag.

© dpa-infocom, dpa:230605-99-946712/2


Von dpa
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