Biber gestalten mit ihren Aktivitäten die Landschaft – ganz ohne Genehmigung. Die Naturschützer freut es, den Geschädigten dagegen ist das Tier ein Dorn im Auge. Zwölf Biber kostete ihre gestalterische Kraft am Großen Aurachbach im Landkreis Ansbach jetzt das Leben.
In der Nähe von Eyerlohe, einem Gemeindeteil von Aurach, hatten die Biber das Gewässer nach Angaben des Landratsamtes „in einem Maße aufgestaut, dass ein wertgebender Teil eines der bedeutendsten Wiesenbrütergebiete in Nordbayern seine Lebensraumfunktion verliert“. Es seien „weite Teile der wertgebenden Wiesen im Wiesenbrütergebiet Brunst und in der Schwaigau unter Wasser gestanden“, hieß es auf FLZ-Nachfrage.
„Der durch den Rückstau erhöhte Grundwasserstand war so hoch, dass eine landwirtschaftliche Nutzung auf der Fläche nicht mehr möglich war“, erläuterte die Landratsamtspressestelle und verwies auf „negative Auswirkungen“ auf die zurückkehrenden wiesenbrütenden Vogelarten. Deren angestammter Brutplatz sei dann nass und die Vögel könnten deshalb nicht mit ihrem Brutgeschäft beginnen.
Des Weiteren bestehe die Gefahr, dass im Hochwasserfall das Gelege frühzeitig zerstört wird, wurde argumentiert. In der Abwägung habe man deshalb entschieden, dem Schutz der besonders und streng geschützten wiesenbrütenden Vogelarten wie dem Kiebitz und dem Brachvogel den Vorrang vor dem Schutz des Bibers zu gewähren.
Als weiteres Argument wurde ins Feld geführt, dass die Biberpopulation im Gewässersystem der Altmühl „als sehr gefestigt“ betrachtet werden könne – der Große Aurachbach ist ein Zufluss der Altmühl.
Im Gegensatz hierzu seien die Bestände der wiesenbrütenden Vogelarten, die als natürlich vorkommende Tierart ebenfalls dem besonderen und strengen Artenschutz unterliegen, in nahezu allen Wiesenbrütergebieten im Landkreis Ansbach „rückläufig“.
Der Abschuss der Biber erfolgte laut den Angaben durch einen vom Landkreis Ansbach bestellten ehrenamtlichen Biberberater mit Jagdschein. Eine Umsiedlung „war nicht vorgesehen“, wurde erläutert, „da die Tiere innerhalb kürzester Zeit entnommen werden mussten und ein Fallenfang nicht zielführend gewesen wäre“.
Das dämmerungs- und nachtaktive Wildtier gerät immer wieder zwischen die Fronten. Konflikte treten vor allem dort auf, wo sich menschliche Nutzungsinteressen mit den Ansprüchen des Bibers an seinen Lebensraum überschneiden. Er setzt Äcker unter Wasser, kappt Obstgehölze, stört im Winter ruhende Karpfen in ihren Teichen auf und verstopft Klärabflüsse.
Er kann sich überall niederlassen, wo Wasser ist – und frisst, was er findet. Baumrinde und Zweige, Pflanzen, Teichrosen und junge Triebe. Grenzen Felder an sein Revier, futtert auch auch Mais und Rüben. Im Wassergraben zwischen zwei Äckern vermag er einen Tümpel zu stauen und seine Burg zu bauen. Die Eingänge müssen unter Wasser liegen, die restliche Architektur aus Ästen, Stöcken, gekappten Bäumen, Schlamm und Erde ist variabel.
Betroffene Bauern und Teichwirte sind deshalb dem Biber gram. Naturschützer dagegen verweisen auf die ökologische Schlüsselfunktion der streng geschützen Art, die jahrhundertelang gejagt wurde und heute nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung getötet werden darf. Der Biber schafft Lebensräume für andere seltene Tiere und Pflanzen, wenn durch seine Dämme stille Gewässer entstehen.