Er war überzeugt, seine Nachbarn wollten ihn mit dem Rauch von ihrem Grill vergiften. Daher holte ein 44-Jähriger zwei Messer aus der Küche seiner Wohnung in Dietenhofen und ging nach unten, um das Ehepaar zu töten. Nur weil die beiden blitzschnell reagierten, blieben sie körperlich unverletzt. Jetzt beschäftigte die Attacke das Ansbacher Schwurgericht.
Sie ist noch da, diese Angst. Über ein Jahr später prägt sie das Leben von Gabriela S. (Name geändert) nach wie vor. Die Angst, die sie am 12. Juli 2023 packte. Seitdem wagt sie sich weder in den Keller noch ins Treppenhaus, wenn ihr Mann nicht zu Hause ist. Auch in der Wohnung fühlt sie sich unwohl. Eine Weile konnte sie gar nicht alleine bleiben, ging zu ihrer Schwester, wenn er arbeitete.
16 Minuten genügten, das Leben der 42-Jährigen bis heute zu beeinträchtigen. 16 Minuten, in denen der Nachbar draußen im Treppenhaus vor ihrer Wohnung stand und – bewaffnet mit zwei Küchenmessern – gegen die Tür drückte und schlug. Mit den Fäusten, mit den Füßen, mit dem ganzen Körper.
16 Minuten, in denen Gabriela S., ihr Mann und ihre Freundin, die zu Besuch da war, von innen die Tür zuhielten, voll Panik, dass sie aufgehen oder zerbrechen könnte. Und dass der Angreifer mit den Messern auf sie losgeht und sie tötet.
Eigentlich möchte Gabriela S. über ihre Gefühle hier im Gerichtssaal gar nicht reden. Das gibt sie dem Ansbacher Schwurgericht deutlich zu verstehen. Denn schließlich befindet sich der Mensch, der für ihre Angst verantwortlich ist, mit im Raum. Es ist das erste Mal seit jenem Juli-Tag, dass sie ihm wieder begegnet. Sie setzt sich so auf den Zeugenstuhl, dass sie ihn nicht anschauen muss. Als S. fertig ist mit ihrer Aussage, steht der 44-Jährige auf und bittet sie um Entschuldigung. Sie geht nicht weiter darauf ein.
Kurz vorher, zum Prozessauftakt, hatte Verteidigerin Sabrina Schwarz erklärt, ihr Mandat Andreas E. (Name geändert) räume die Vorwürfe ein. Vorwürfe, die Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier juristisch als versuchten Totschlag wertet. Ein Angeklagter ist E. dennoch nicht. Denn er ist, das geht aus einem psychiatrischen Gutachten hervor, an einer paranoiden halluzinatorischen Schizophrenie erkrankt. Zum Zeitpunkt der Messerattacke litt er unter einer Psychose mit Wahnvorstellungen. Das macht ihn schuldunfähig. Im Prozess geht es deshalb nur darum, ob er so gefährlich ist, dass er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden muss.
Acht Jahre lang hatten Andreas E. und Familie S. im selben Haus in Dietenhofen gewohnt. Streit hatten sie nicht miteinander, Berührungspunkte auch kaum. E. lebte zurückgezogen. Ein Einzelgänger. Irgendwie seltsam fand sie ihn, sagt Gabriela S. „Er hat nie gegrüßt und hatte immer so einen starren Blick.“ Daran, dass ihr Nachbar psychisch krank sein könnte, dachte sie nicht.
Der allerdings kam bereits 2019 ins Bezirkskrankenhaus. Damals wegen Eigengefährdung, er hatte mehrere Suizidversuche unternommen. Medikamente stabilisierten ihn. Doch die setzte er später wieder ab. „Der Hausarzt hat gesagt, ich brauche die nicht“, erklärt er im Gerichtssaal. Er arbeitete als Möbelpacker. Während Corona verlor er den Job und fand keinen neuen.
Am 12. Juli 2023, als Andreas E. gegen Mittag nach Hause kam, roch es in seiner Wohnung nach Rauch. Ehepaar S. hatte im Garten den Grill angeschürt. „Mein Herz hat gerast“, sagt der 44-Jährige. Er war überzeugt: Die Nachbarn verbrannten chemische Stoffe, sie wollten ihn mit diesem Rauch vergiften. Er hörte Stimmen, die ihm das einredeten. Psychiater Armin Steinkirchner erklärt in seinem Gutachten: „Man kann sich das mit den Stimmen so vorstellen: Es sind seine eigenen Gedanken, die er aber nicht als seine eigenen Gedanken wahrnimmt, sondern als Stimmen von außen.“
E. folgte den Stimmen, holte sich zwei Messer aus der Küche und stürmte wutentbrannt im Treppenhaus nach unten, um seine vermeintlichen Feinde zu töten. Dort machte sich Ehepaar S. gerade fertig, um das Haus zu verlassen. Der Mann war vor der Tür, die Frau stand noch im Wohnungsflur, die Tür war geöffnet. Da fiel der Blick von Gabriela S. auf E., der – beide Messer in den Händen – heran rannte. „Komm schnell“ rief sie ihrem Mann zu. Er flüchtete ins Wohnungsinnere, sie zogen gemeinsam die Tür zu.
Das schafften sie erst nicht ganz, E. drückte dagegen. Dann gelang es doch, die Tür zu schließen und zu verriegeln. Während E. hämmerte, drückte und trat, rief er „das ist kein Spaß“. Der Ehemann und die Freundin sicherten die Türe, Gabriela S. rief die Polizei an. Die kam sehr schnell. Vom Moment der ersten Attacke bis zur Festnahme vergingen nur 16 Minuten. Eine Ewigkeit bei Todesangst.
E. kam ins Bezirkskrankenhaus. Dort blieb er mehrere Tage im Ausnahmezustand, wurde notfallmäßig mit Medikamenten behandelt und zeitweise fixiert. Als die Medikamente griffen, wurde er entlassen. In seine Wohnung konnte er nicht mehr, tagsüber lebte er auf der Straße, nachts in der Obdachlosenunterkunft. Doch er nahm freiwillig die Hilfe der Präventionsstelle Mittelfranken an, die sich um psychisch Kranke kümmert, die zu Gewalt neigen. Außerdem bekam er einen gesetzlichen Betreuer. Der wiederum besorgte ihm einen Platz in einem Wohnheim der AWO.
Der Medikamentencocktail aus Psychopharmaka und Beruhigungsmitteln, den er seitdem einnimmt, zeigt Wirkung. Der Leiter der Arbeitstherapie des Wohnheimes beschreibt E. als zuverlässig, pünktlich und teamfähig. Sein Berufsbetreuer spricht ebenso von einem problemlosen Miteinander. Die Psychologin der Präventionsstelle erzählt, als sie die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft las, habe sie gedacht, „das ist ein ganz anderer Mensch“.
Gutachter Steinkirchner bewertet Andreas E. als kooperativ, aber passiv. Er lobt das Betreuungsnetz als „stimmiges, tragfähiges Konzept. Das ist das Beste, was wir derzeit zu bieten haben“. Ohne dieses enge Netz und ohne Medikamente könnte von dem 44-Jährigen schnell wieder Gefahr ausgehen. Die Haarprobe bestätigt: E. trinkt weder Alkohol noch nimmt er Drogen. Vorbestraft ist er ebenfalls nicht. Am Ende sind sich Psychiater, Verteidigerin und Oberstaatsanwalt einig: E. sollte derzeit nicht ins Bezirkskrankenhaus zurück, sondern im Wohnheim bleiben.
So sieht es auch das Schwurgericht unter Vorsitz von Matthias Held. Es verurteilt den 44-Jährigen zur Unterbringung im Bezirkskrankenhaus, setzt diese Unterbringung aber zur Bewährung aus. Fünf Jahre dauert die Bewährungszeit, das ist die gesetzliche Obergrenze. Das Gericht verhängt außerdem ein Paket an Bewährungsauflagen. E. wird engmaschig betreut und kontrolliert, und er muss das auch zulassen.
Gabriela S. bekommt diese Entscheidung nicht mehr mit. So schnell wie möglich verlässt sie nach ihrer Aussage den Gerichtssaal. Die Angst ist zum Zuhören zu groß.
Wie hilfreich richtig dosierte Psychopharmaka sein können, ist als Gerichtsreporterin immer wieder zu beobachten. Die Medikamente lösen die Anspannung im psychischen Ausnahmezustand, die zur Tat geführt hat, auf. Oft erklären Zeugen deshalb, dass derjenige, der da im Gerichtssaal sitzt, ein ganz anderer Mensch sei als während der Tat. Umso wichtiger sind die Aussagen der Opfer, durch die greifbar wird, wie sich der Täter ohne Medikamente verhalten hat und was für Folgen das für sie hatte. Nur so lässt sich die Erheblichkeit der Tat nachvollziehen.