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Veröffentlicht am 15.01.2025 12:33

Ansbacher Schülerinnen als Richter: Hinter den Kulissen des Teen Court

Hanna und Antonia haben ein ungewöhnliches Hobby: Sie sind Schülerrichterinnen beim Teen Court. Aus Gründen der Vorsicht nennt die FLZ die Zehntklässlerinnen nur beim Vornamen. Denn in ihrem Ehrenamt haben die beiden Jugendlichen mit Straftätern zu tun.

Die Schülerrichterinnen

Hanna und Antonia besuchen ein Ansbacher Gymnasium. Zusammen mit anderen Jugendlichen wurden sie Ende November 2023 zu Schülerrichterinnen ausgebildet. Initiiert hat das Projekt, das ursprünglich aus den USA kommt, die Ansbacher Staatsanwaltschaft. Je drei Jugendliche richten in unterschiedlicher Besetzung über Vergehen von jungen Tätern zwischen 14 und 18 Jahren.

Diebstahl an der Spitze

Bei den bisherigen Terminen ging es oft um Ladendiebstahl, manchmal um Sachbeschädigung, berichten die Jugendlichen. In einem von Hannas Fällen „hatte eine Person versucht, neun Getränkedosen in ihrer Tasche zu verstecken und rauszuschmuggeln“. Ein anderes Mal stand ein Verstoß gegen das Kunsturheberrecht an. Der Täter hatte eine Person fotografiert, die das nicht wollte. Nicht vor dem Teen Court verhandelt werden Mordfälle, schwere Körperverletzungen oder Drogendelikte.

Der kurioseste Fall

„Ich hatte einen Fall, da hat ein Jugendlicher das Auto von den Eltern seines Freundes geklaut und einen Unfall gebaut. Dabei wurde ein Minderjähriger verletzt“, erinnert sich Antonia. Das Auto war Totalschaden. Auf die Frage, wie er sich entschuldigt habe, antwortete der Täter, er sei froh, dass es ihm selbst gut geht. Entschuldigt habe er sich nicht. „Er war komplett uneinsichtig.“ Der Teen Court verhängte 15 Sozialstunden – für das Gremium die maximal mögliche Anzahl.

Die Verhandlung

Verhandelt werden die Fälle im Ansbacher Kastanienhof. Wie läuft das Ganze ab? „Wir kommen meistens eine Viertel- bis halbe Stunde vorher und lesen die Akte durch – Vernehmung, Tathergang, Zeugenbefragung“, erzählen die Schülerrichterinnen. Wenn der Täter eintrifft, stellen sie sich vor. „Wir wollen eine Umgebung schaffen, in der er sich halbwegs wohlfühlt, damit er normal mit uns sprechen kann“, erklärt Antonia. Die Verhandlung beginnt meist mit einer Aufforderung: „Erzähl uns, was überhaupt passiert ist.“

Die Frage nach dem Warum

Im Raum steht immer die Frage nach dem „Warum?“ – Warum hat ein Jugendlicher gestohlen? Vor ihren ersten Verhandlungen erstellten die Schülerrichter einen Fragenkatalog, den sie nutzen, um dem Motiv auf die Spur zu kommen. „Manchmal stellen wir auch Fragen wie: Was würde dein fünfjähriges Ich jetzt von dir denken? Wie haben deine Freunde reagiert? Unser Ziel ist, dass der Jugendliche versteht, dass er was falsch gemacht hat.“

Gruppenzwang und Langeweile

Als Gründe für ihr Handeln – zum Beispiel für die Diebstähle – nannten die jungen Täter häufig Langeweile, andere hatten kein Geld dabei. „Manche wollten auch einfach cool sein“, bemerken die Schülerrichterinnen. Zum Teil spielt Gruppenzwang eine Rolle. Man will den anderen gefallen oder nicht als Feigling gelten. „Ganz oft wurde auch gesagt, dass es eine Kurzschlussreaktion war und sie gar nicht mehr so genau wissen, warum sie es gemacht haben.“

Die Strafe

Nach dem Gespräch mit dem Täter müssen sich die Schülerrichter auf eine Strafe einigen. „Wir fragen auch immer: ,Was würdest du dir selbst für eine Strafe geben?‘“, berichtet Antonia. So zeige sich, wie die Jugendlichen ihre Tat einschätzen. „Wir dürfen zwischen fünf und 15 Sozialstunden vergeben“, ergänzt Hanna.

Zum Beispiel im Seniorenheim oder bei der Tafel. Dort lernen die Missetäter eine sinnvolle Betätigung kennen, denn viele hätten keine Hobbys und würden außerhalb der Schule überhaupt nichts machen.

Möglich sind auch kreative Strafen: Ein Täter, der eine E-Zigarette gestohlen hatte, musste eine Collage zum Thema „Rauchen“ basteln. Manchmal wird ein Aufsatz verlangt, in dem sich der Betreffende mit seiner Tat auseinandersetzt. Wird eine Auflage nicht erfüllt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch nicht ein. Dann landet der Fall vor einem Berufsrichter.

Einsicht bei den Tätern

Ob die Gefahr von Wiederholungstaten durch eine Verhandlung vor dem Teen Court tatsächlich sinkt? „Bei vielen Jugendlichen schon“, glaubt Antonia, „weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass es blöd ist, Leuten, die genauso alt sind wie sie, erklären zu müssen, warum sie das gemacht haben.“ Einige schämten sich auch, stellt Hanna fest. Antonia erinnert sich: „Wir hatten schon Täter, die angefangen haben, zu weinen. Es gibt aber auch das andere Extrem – dass sie uneinsichtig sind.“

Die Zukunft ohne Jura

Später Jura zu studieren, können sich Hanna und Antonia trotz Begeisterung für den Teen Court nicht vorstellen. „Ich finde, das ist schon cool ab und zu“, meint Hanna. „Aber mein Leben lang sehe ich mich da nicht.“ Reizen würde sie eher eine Tätigkeit in der Verwaltung. Antonia will vielleicht Medizin mit Schwerpunkt Sportmedizin studieren oder Sporttrainerin werden. „Für mich war Polizei oder Jura nie Thema, weil meine Eltern beide Polizisten sind.“ Trotzdem möchte sie die Erfahrung beim Teen Court nicht missen: „Es ist etwas Cooles zum Ausprobieren, und man lernt sehr viel.“

Ladendiebstahl ist ein Delikt, das vor dem Teen Court häufiger verhandelt wird. (Foto: Jim Albright)
Ladendiebstahl ist ein Delikt, das vor dem Teen Court häufiger verhandelt wird. (Foto: Jim Albright)
Ladendiebstahl ist ein Delikt, das vor dem Teen Court häufiger verhandelt wird. (Foto: Jim Albright)

Andrea Walke
Andrea Walke
... ist Redakteurin in der Lokalredaktion Ansbach und seit Dezember 2012 bei der FLZ. Sie fühlt sich in Rathäusern genauso wohl wie in Gerichtssälen und trifft am liebsten Menschen, die eine interessante Geschichte zu erzählen haben. Seit 2017 betreut sie redaktionell die Aktion "FLZ-Leser helfen".
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