„Jeder weiß, dass Tritte gegen den Kopf tödlich sein können“: Das machte Vorsitzende Richterin Elke Beyer am Ende eines Prozesses wegen versuchten Totschlags am Landgericht Ansbach deutlich. Eine Tötungsabsicht sah die Jugendkammer bei den beiden geständigen Angeklagten nicht. Bestraft wurden sie dennoch.