Tritte gegen den Kopf am Dentlein City Festival: Gericht fällt Urteil | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 08.02.2025 08:00

Tritte gegen den Kopf am Dentlein City Festival: Gericht fällt Urteil

Aus einer verbalen Auseinandersetzung hat sich zwischen den Angeklagten und dem Geschädigten eine Schlägerei entwickelt. Letzterer ging dabei zu Boden und wurde mit Tritten malträtiert. (Symbolfoto: Anna Beigel)
Aus einer verbalen Auseinandersetzung hat sich zwischen den Angeklagten und dem Geschädigten eine Schlägerei entwickelt. Letzterer ging dabei zu Boden und wurde mit Tritten malträtiert. (Symbolfoto: Anna Beigel)
Aus einer verbalen Auseinandersetzung hat sich zwischen den Angeklagten und dem Geschädigten eine Schlägerei entwickelt. Letzterer ging dabei zu Boden und wurde mit Tritten malträtiert. (Symbolfoto: Anna Beigel)

„Jeder weiß, dass Tritte gegen den Kopf tödlich sein können“: Das machte Vorsitzende Richterin Elke Beyer am Ende eines Prozesses wegen versuchten Totschlags am Landgericht Ansbach deutlich. Eine Tötungsabsicht sah die Jugendkammer bei den beiden geständigen Angeklagten nicht. Bestraft wurden sie dennoch.

Die Angeklagten Tomas B. und Timo R. (Namen geändert) sollen sich beim City-Festival in Dentlein 2024 mit dem Geschädigten geprügelt haben. Als dieser zu Boden ging, wurde er gemäß dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft mit Fußtritten gegen den Körper und Kopf malträtiert.

Von Beginn an geständig

Die Angeklagten zeigten sich von Beginn an geständig. Sie waren auf dem Festival, um zu feiern. Dabei wurde auch eifrig Alkohol getrunken. Letztlich wurden sie des Festivals verwiesen – aus ihrer Sicht ungerechtfertigt. Auf der Straße vor dem Gelände warteten sie in der Folge darauf, dass sie abgeholt werden – doch dann kam der Geschädigte.

Sie suchten mit ihm das Gespräch, um klarzustellen, dass sie zu Unrecht hinausgeworfen wurden. „Es entwickelte sich eine hitzige Diskussion“, sagte B. Der Geschädigte gab dann den ersten Schlag ab, so die Angeklagten. Als R. schlichten wollte, wurde auch er geschlagen.

Im Landgericht Ansbach stehen zwei junge Männer wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags vor Gericht. (Foto: Jim Albright)
Im Landgericht Ansbach stehen zwei junge Männer wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags vor Gericht. (Foto: Jim Albright)

Prozess nach Streit am Dentlein City Festival: Wollten die Angeklagten töten?

Ein 17- und 20-Jähriger stehen vor Gericht, weil sie auf einem Musikevent einen Mann mit Prügel überzogen. Sie seien der Ansicht gewesen: „Du hast es verdient!”

Irgendwann ging der Geschädigte zu Boden. Statt aufzuhören, traten die beiden mit den Füßen auf den Geschädigten ein. Thomas B. gab zu, zweimal gegen den Kopf getreten zu haben. Laut eigener Aussage trat Timo R. „nur“ gegen den Hüftbereich. „Er hat mich festgehalten und ich wollte mich befreien.“ Einen Tritt gegen die Stirn bestritt er. Als zwei Zeugen einschritten, ließen sie vom Geschädigten ab.

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„Ich will mich für mein Fehlverhalten entschuldigen“, machte B. klar. Als er verhaftet wurde, „habe ich realisiert, dass wir richtig Scheiße gebaut haben“. Im Nachgang gab es auch Nachrichten, die sich die beiden oder Freunden geschrieben habe. Der Inhalt: „Dem haben wir es richtig gezeigt“ oder „Er liegt im Krankenhaus? Scheiß drauf“.

Der Geschädigte selbst konnte nicht viel zur Aufklärung des Vorfalls beitragen. Er könne sich nur noch erinnern, dass er auf dem Festival war, gefeiert und Alkohol getrunken hat. Ein Atemalkoholtest ergab später bei ihm einen Wert von rund 1,7 Promille. Irgendwann hat er das Festival verlassen, um sich Zigaretten zu kaufen. Die nächste Erinnerung ist, dass er am Boden liegt, Blutgeschmack im Mund hat und ihm mit einer Taschenlampe ins Gesicht geleuchtet wurde.

Erinnerungslücken beim Geschädigten

Mehr Erinnerungen hat der Geschädigte nicht. Ob die Lücken durch die Kopftritte verursacht wurden? Die Sachverständigen, Professor Dr. Stephan Seidl und Dr. Dieter Hertel, konnten dafür keine Anzeichen finden. Sie gehen eher von einem Verdrängungsmechanismus aus, um das traumatische Erlebnis zu vergessen.

Wirklich hilfreich war auch der Großteil der Zeugen nicht. Fast alle haben vor Gericht andere Angaben gemacht als bei der Polizei, wie die Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Beyer und Staatsanwältin Tina Schlauersbach feststellen mussten. „In dem Dorf wurde wahnsinnig viel getratscht“.

Das „ist ganz schnell eskaliert“, fasste es Schlauersbach zusammen. Es habe Provokationen und Schläge von beiden Seiten gegeben. Doch als der Geschädigte am Boden lag, „hätten sie aufhören müssen“. Zugunsten legte sie die Geständnisse aus, auch wenn sie bei R. „keinerlei Schuldbewusstsein“ feststellen konnte. Beide seien nicht vorbestraft, beide waren stark alkoholisiert – 1,7 Promille bei B. und 1,83 Promille bei R. – und dass die Provokation wohl vom Geschädigten ausging.

Zulasten legte sie die Tritte gegen den Kopf, die Verletzungen (Einblutungen, Schürfwunden, Hämatome), die Traumatisierung des Geschädigten und das Verhalten der Angeklagten nach der Tat aus. Nach Jugendstrafrecht forderte sie Bewährungsstrafen mit Vorbewährung – für B. ein Jahr und acht Monate, bei R. nannte sie keine Zahl.

Rechtsanwältin Georgine Meyer, die den Geschädigten als Nebenkläger vertrat, schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an. Ihr Kollege Matthias Kohla betonte, dass B. verstanden habe, „dass etwas passiert ist, was nicht hätte passieren dürfen“. Einen Tötungsvorsatz sah er nicht. Er verwies auf einen Täter-Opfer-Ausgleich – eine Anzahlung von 3000 Euro. Er plädierte auf einer Bewährungsstrafe unter zwei Jahren. Timo R. habe zwei Faustschläge vom Geschädigten eingesteckt. Sein Verbrechen: Er habe den Streit schlichten wollen, stellte Anwalt Jürgen Lubojanski heraus.

Zudem sei sein Mandant der Einzige gewesen, der von Anfang an gesagt habe, was geschehen sei. Die rechtlichen Voraussetzungen für versuchten Totschlag oder Körperverletzung sah er nicht. Er plädierte auf Freispruch.

Die Jugendkammer verurteilte R. wegen versuchter Körperverletzung und belegte ihn mit den Weisungen, an einer Suchtberatung teilzunehmen und sich um eine Ausbildungsstelle zu bemühen – inklusive Nachweis ans Gericht. B. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Er darf ein Jahr keinen Alkohol trinken, muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Zudem wird ihm ein Betreuungshelfer zugeteilt. Richterin Beyer erkannte eine Schuldeinsicht. Die Provokationen gingen vom Geschädigten aus, führte sie aus. Durch den Alkohol seien die Angeklagten enthemmt gewesen. „Aber Alkohol entschuldigt nicht.“ Zudem sei das Nach-Tat-Verhalten „unterste Schublade gewesen“.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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