Abgesichert in den Bergen: Worauf es ankommt | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 22.06.2026 13:09

Abgesichert in den Bergen: Worauf es ankommt

Vor allem Aktivurlauber sollten prüfen, ob und in welchem Umfang Sportarten wie Bergsteigen oder Mountainbiken in der Auslandskrankenversicherung mitversichert sind. (Foto: Robert Günther/dpa-tmn)
Vor allem Aktivurlauber sollten prüfen, ob und in welchem Umfang Sportarten wie Bergsteigen oder Mountainbiken in der Auslandskrankenversicherung mitversichert sind. (Foto: Robert Günther/dpa-tmn)
Vor allem Aktivurlauber sollten prüfen, ob und in welchem Umfang Sportarten wie Bergsteigen oder Mountainbiken in der Auslandskrankenversicherung mitversichert sind. (Foto: Robert Günther/dpa-tmn)

Sie ist für alle Reisen außerhalb Deutschlands ratsam: die Auslandsreisekrankenversicherung. Für den Bund der Versicherten (BdV) ist es die „wichtigste Reiseversicherung überhaupt“, weil die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland oft nur eingeschränkt zahlt. 

Doch auch diese Reisepolicen sichern nicht immer alles ab. Gerade all jene Urlauber, die in den Bergen wandern oder anderen Aktivurlaub machen, sollten die Vertragsbedingungen genau durchlesen.

Grundsätzlich sollte ein guter Auslandsreise-Tarif medizinisch notwendige Behandlungen und den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport erstatten – und außerdem Such-, Rettungs- und Bergungskosten von mindestens 5.000 Euro absichern, rät der BdV.

Bei den Such-, Rettungs- und Bergungskosten kann der Teufel aber im Detail stecken. Hatte man einen Unfall oder ein akutes medizinisches Problem, dann übernehmen die Policen meist die Kosten. Wer dagegen unverletzt ist und wegen einer Fehleinschätzung, Orientierungsverlusts oder mangelhafter Ausrüstung aus einer Notlage gerettet werden muss, kann demnach nicht per se davon ausgehen, dass die Auslandsversicherung die Kosten übernimmt.

Worauf es in den Versicherungsbedingungen ankommt

Deshalb sollte man schauen, wie die Leistung im Vertrag beschrieben ist, empfiehlt der BdV: Gut seien Formulierungen, wonach Such-, Rettungs- und Bergungskosten auch übernommen werden, wenn eine „unfallbedingte oder sonstige Notlage“ vorliegt oder wenn die Kosten „medizinisch notwendig oder aufgrund einer Bergnot entstehen“. Enthält der Vertrag hingegen ausschließlich die Einschränkung „infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung“, dürfte der Versicherungsschutz enger sein, so die Fachleute.

Gibt es am Ende Streit ums Geld, kommt es demnach im konkreten Einzelfall auf den Wortlaut der Versicherungsbedingungen an sowie darauf, ob und in welchem Umfang eine medizinische Komponente dann doch eine Rolle gespielt haben könnte. Gerichte ziehen dafür im Zweifel Gutachter heran.

Auch bei speziellen Policen genau hinschauen

Generell sollten Aktivurlauber prüfen, ob und in welchem Umfang Sportarten wie Bergsteigen, Klettern, Gleitschirmfliegen oder Mountainbiken mitversichert sind und ob man sich zusätzlich absichern sollte – gegebenenfalls mit speziellen Wander- und Bergsportversicherungen. 

Auch bei diesen Angeboten, die etwa Alpenvereine anbieten, empfiehlt sich aber ein genauer Blick in die jeweiligen Bedingungen und Leistungsgrenzen. So sei nicht allein entscheidend, ob „Bergungskosten“ versichert sind, sondern unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe.

Unterschied zwischen Bergung und Rettung

Und wenn einem in Deutschland etwas passiert? Auch hierzulande übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Bergrettung nicht automatisch, wie der BdV erklärt. 

Sie trägt in der Regel nur notwendige Transportkosten bis zur medizinischen Versorgung und auch das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Kosten für Suchaktionen oder aufwendige Rettungseinsätze in unwegsamem Gelände müssten Betroffene unter Umständen selbst tragen.

Dabei sei die Unterscheidung zwischen einer Bergung und einer Rettung wichtig. Die Experten erläutern das an einem Beispiel aus dem Winter. Verletzt man sich beim Skifahren und kann aus dem Gelände nicht auf herkömmlichem Weg, sondern nur mit Rettungshubschrauber abtransportiert werden, handle es sich meist um eine Bergung. Diese Kosten werden „selbst in Deutschland“ von den gesetzlichen Krankenkassen oft nur teilweise übernommen.

Anders könne die Situation bei einer Rettung aussehen. Davon spricht man, wenn sich jemand so schwer verletzt, dass ein Transport auf anderem Weg zum nächstgelegenen Krankenhaus zu lange dauern oder es den Gesundheitszustand zusätzlich gefährden würde. Bezogen auf das Beispiel des Skiunfalls wäre der Transport per Rettungshubschrauber dann medizinisch notwendig. In solchen Fällen werden demnach die Rettungskosten in Deutschland vollständig von der Krankenkasse übernommen.

© dpa-infocom, dpa:260622-930-262528/1


Von dpa
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