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Veröffentlicht am 30.12.2024 05:02

Alle Jahre wieder: Zählerstände für Strom und Gas ablesen

Zur besseren Kontrolle des eigenen Verbrauchs und zur genauen Abrechnung sollte man einmal jährlich die Zählerstände von Strom und Gas ablesen. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Zur besseren Kontrolle des eigenen Verbrauchs und zur genauen Abrechnung sollte man einmal jährlich die Zählerstände von Strom und Gas ablesen. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Zur besseren Kontrolle des eigenen Verbrauchs und zur genauen Abrechnung sollte man einmal jährlich die Zählerstände von Strom und Gas ablesen. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)

Einmal pro Jahr die eigenen Zählerstände für Strom und Gas abzulesen, ist laut der Verbraucherzentrale Brandenburg vorteilhaft. Das Jahresende kann dafür ein guter Zeitpunkt sein. Und zwar aus zwei Gründen.

Einerseits dienten die selbst abgelesenen Zählerstände der eigenen Dokumentation. Wer immer am selben Tag ablese - zum Beispiel zum Jahreswechsel -, könne den eigenen Verbrauch ganz einfach ausrechnen und abgleichen, wie sich dieser im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat. Ist er gestiegen, kann das gleich in gute Vorsätze für das Folgejahr umgewandelt werden.

Andererseits sollten die Zählerstände dann an den Versorger oder Messstellenbetreiber übermittelt werden, damit dieser sie in der Energieabrechnung berücksichtigen kann, rät die Verbraucherzentrale. Basiert die Abrechnung nämlich auf tatsächlich abgelesenen Zählerständen, gebe es oft schon einen möglichen Konfliktpunkt weniger, weil der Vertragspartner die Verbräuche so nicht schätzen muss - und gegebenenfalls danebenliegt.

Bei der Datenübermittlung nicht schummeln

Zusätzlich zum Verbrauch benötigt der Messstellenbetreiber die Zählernummer für die korrekte Zuordnung. Bei einer Datenübermittlung via Webformular ist den Verbraucherschützern zufolge genau angegeben, an welcher Stelle welche Daten eingetragen werden müssen. Bei einer Übermittlung der Zählerstände via Kundenkonto sind die Zählernummern oft bereits hinterlegt.

Zu niedrige Zählerstände anzugeben, um eine geringere Rechnung zu erhalten, ist dem Rechtsexperten Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg zufolge keine gute Idee. „Denn einerseits findet immer eine Prüfung auf Plausibilität statt. Und andererseits werden die Zähler irgendwann doch vom Messstellenbetreiber abgelesen.“ Dann erfolgt eine Abrechnung aller bis dahin aufgelaufenen Verbräuche, was zu hohen Nachzahlungen führen kann.

Übrigens: Wer schon fernablesbare Zähler oder ein Smart Meter verbaut hat, kann sich das Ablesen oft sparen. Der Grund: Diese Geräte sind dazu in der Lage, selbsttätig Verbräuche zu übermitteln.

© dpa-infocom, dpa:241230-930-330373/1


Von dpa
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