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Veröffentlicht am 07.04.2026 00:07

Als Paar investieren – was ein Gemeinschaftsdepot bringt

Haben Sie gemeinsam ein Und- oder ein Oder-Depot? Das macht einen Unterschied - denn nur in einem Fall kann ein Partner alleine Entscheidungen für beide treffen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Haben Sie gemeinsam ein Und- oder ein Oder-Depot? Das macht einen Unterschied - denn nur in einem Fall kann ein Partner alleine Entscheidungen für beide treffen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Haben Sie gemeinsam ein Und- oder ein Oder-Depot? Das macht einen Unterschied - denn nur in einem Fall kann ein Partner alleine Entscheidungen für beide treffen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Ob für die Altersvorsorge, für die Ausbildung der Kinder oder etwa für eine Weltreise: Wer Geld investiert und dabei auf Fonds oder ETFs setzt, benötigt ein Wertpapierdepot. Ein solches Depot gibt es für eine einzelne Person (Einzeldepot) oder für mehrere Personen (Gemeinschaftsdepot). Entscheiden sich Anlegerinnen und Anleger dazu, ein Gemeinschaftsdepot etwa zusammen mit dem Partner zu eröffnen, sollten sie aber wissen, was es damit auf sich hat.

Was ein Gemeinschaftsdepot ist

Im Unterschied zum klassischen Einzeldepot nutzen das Gemeinschaftsdepot mehrere Personen gemeinsam. „In der Regel sind es zwei Personen, ob Lebens- oder Ehepartner“, sagt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Ein Gemeinschaftsdepot kann aber auch etwa für eine größere Erbengemeinschaft infrage kommen.

„Konkret haben die Personen ein gemeinsames Anlagekonto, in dem Wertpapiere verwahrt werden, bei einem Kreditinstitut“, sagt Juliane Weiß, Pressesprecherin beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Welche Arten von Gemeinschaftsdepots es gibt

Von einem Gemeinschaftsdepot gibt es zwei verschiedene Arten - das Oder-Depot sowie das eher selten vorkommende Und-Depot.

  • Oder-Depot: Hierbei kann jeder unabhängig vom anderen Aufträge ausführen und Verfügungen treffen, ohne die Einwilligung des anderen einzuholen. Alle Depotinhaber besitzen eine Einzelverfügungsberechtigung. „Jeder hat einen eigenen Zugang und kann allein Entscheidungen treffen, also Wertpapiere oder Fondsanteile kaufen, verkaufen oder Sparpläne einrichten oder wieder auflösen“, so Thomas Mai.
  • Und-Depot: „Hier können die Depotinhaber nur gemeinsam agieren“, sagt Juliane Weiß. Möchte einer oder eine aufs Depot zugreifen, muss der andere oder müssen die anderen damit einverstanden sein und dem Auftrag zustimmen.

Welche Vorteile ein Gemeinschaftsdepot hat

Der eigentliche Vorteil des Gemeinschaftsdepots liegt im gemeinschaftlichen Vermögensaufbau. „Mehrere können zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen zur Vermögensmehrung beitragen“, so Mai. Weitere Vorteile:

  • Bei einem Oder-Depot sind alle Depotinhaber entscheidungsberechtigt und können einander vertreten.
  • Erkrankt einer der Depotinhaber oder stirbt er oder sie, bleibt der andere oder bleiben die anderen handlungsfähig.
  • Für jedes Einzeldepot fallen Kosten zum Beispiel in Form von Gebühren an. Bei einem Gemeinschaftsdepot zahlen alle für nur ein Depot Gebühren - das spart Kosten.

Und das sind die Nachteile:

  • Die Depotpartner sollten sich über die Anlagestrategie einig sein. „Gerade, wenn die Partner verschiedene Ansichten über das Investieren haben, könnte es zu Konflikten in der Partnerschaft kommen“, sagt Weiß.
  • Ein Und-Depot ist im Alltag zeitaufwendiger. Denn hier können die Depotinhaber nur gemeinsam agieren. Möchte einer auf das Depot zugreifen, muss der andere damit einverstanden sein und dem Auftrag zustimmen. „Das kann ein schnelles Eingreifen erschweren, sofern der Partner nicht verfügbar ist“, so Weiß.
  • Legt bei einem Paar einer der Partner sein eigenes Vermögen im Gemeinschaftsdepot an, kann das unter Umständen als hälftige Schenkung an den anderen Partner gelten. Das kann steuerliche Auswirkungen haben. „Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, während für Unverheiratete nur ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt“, sagt Mai - alle zehn Jahre wohlgemerkt. Er rät, nur so viel Vermögen in das Gemeinschaftsdepot einzubringen, dass das mit Blick auf die Freibeträge bei der Schenkungsteuer gedeckt ist.

Wie man ein Gemeinschaftsdepot eröffnet

Nicht alle Banken bieten ein Gemeinschaftsdepot an. „Direktbanken bieten es eher an als die sogenannten Neobanken und Neobroker“, so Verbraucherschützer Mai. Manchmal macht die jeweilige Bank auch ein gemeinsam vorhandenes Girokonto zur Bedingung für ein Gemeinschaftsdepot.

Den Eröffnungsantrag müssen alle künftigen Depotinhaber gemeinsam stellen. „Auch müssen sich alle bei der Eröffnung legitimieren“, sagt Bankensprecherin Weiß. Die Eröffnung kann persönlich und bei vielen Investmentanbietern auch online und per Ident-Verfahren erfolgen.

3 Tipps zur Einrichtung des Gemeinschaftsdepots

1. Freistellungsauftrag: „Es bietet sich an, dass Ehepaare der Bank für das Gemeinschaftsdepot einen Freistellungsauftrag erteilen“, sagt Juliane Weiß. Für zusammenveranlagte Paare fallen hierdurch bedingt keine Steuern auf Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 2.000 Euro jährlich an. Die Abgeltungsteuer wird für diesen Freibetrag dann nicht abgezogen. Einzel-Freistellungsaufträge bis zu jeweils 1.000 Euro gelten laut Weiß nicht für Gemeinschaftsdepots.

2. Altersvorsorge: Verdient einer der Eheleute deutlich mehr und der oder die andere kümmert sich mehr um die Kinder, kann laut Verbraucherschützer Mai ein Gemeinschaftsdepot sinnvoll sein, um mit unterschiedlichen Raten gemeinsam fürs Alter vorzusorgen und zugleich den anderen fürs Alter besser abzusichern. „Von daher ist bei Eheleuten ein Gemeinschaftsdepot mit Depotvertrag sinnvoll, um klare Verhältnisse zu schaffen“, so Mai.

3. Depotvertrag: In einem Depotvertrag legen die Beteiligten für ein Gemeinschaftsdepot fest, welche Anteile des Vermögens zu wessen Eigentum gehören sollen. „Diesen Vertrag schließt man allerdings unabhängig von der betreffenden Bank ab, er gilt zwischen den Depotinhabern“, sagt Mai. Auch ein unverheiratetes Paar kann einen solchen Depotvertrag aufsetzen und so für klare Vermögensverhältnisse sorgen.

© dpa-infocom, dpa:260406-930-912820/1


Von dpa
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