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Veröffentlicht am 26.12.2025 00:08

Arbeiten im Ruhestand: So funktioniert die Aktivrente

Weiter arbeiten trotz Erreichen des Renteneintrittsalters? Ab dem 1. Januar 2026 kann sich das dank Einführung der Aktivrente lohnen. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Weiter arbeiten trotz Erreichen des Renteneintrittsalters? Ab dem 1. Januar 2026 kann sich das dank Einführung der Aktivrente lohnen. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Weiter arbeiten trotz Erreichen des Renteneintrittsalters? Ab dem 1. Januar 2026 kann sich das dank Einführung der Aktivrente lohnen. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Nach dem Rentenbeginn weiterarbeiten? Was für viele undenkbar scheint, wünschen sich manche. Und wieder andere müssen es vielleicht sogar. Ab Januar 2026 setzt genau hier die sogenannte Aktivrente an, die Ruheständlern neue Spielräume eröffnen soll.

Aber wie genau funktioniert das Konstrukt? Und wer kann überhaupt davon profitieren? Wir beantworten die praktischen Fragen, die die Aktivrente für interessierte Rentnerinnen und Rentner aufwirft.

Was genau ist die Aktivrente?

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, soll ab dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit haben, freiwillig weiterarbeiten zu können - und dabei bis zu 2.000 Euro im Monat aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei vereinnahmen können. Ganz gleich, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder nicht. Rentnerinnen und Rentner, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, können ebenfalls als Aktivrentner zurückkehren, sofern sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Regelaltersgrenze der Deutschen Rentenversicherung zufolge regelmäßig zwischen 65 und 67 Jahren. Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Altersgrenze regelmäßig mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Um die Aktivrente in Anspruch nehmen zu können, braucht es einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums (BMF) zufolge keinen gesonderten Antrag. Vielmehr werde die Regelung direkt automatisch bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitgebers berücksichtigt und das Gehalt bis zur 2.000-Euro-Freigrenze somit nicht versteuert.

Wer ist vom Angebot der Aktivrente ausgenommen?

„Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte“, teilt die Bundesregierung auf ihrer Webseite mit. Andere Einschränkungen - wie etwa eine Altersobergrenze - gibt es nicht.

Lassen sich die steuerfreien 2.000 Euro pro Monat auch auf mehrere Tätigkeiten aufteilen?

Nein, teilt die BMF-Sprecherin mit. Das Angebot der Aktivrente gilt nur für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Freibetrag lässt sich damit nicht auf mehrere Anstellungsverhältnisse aufteilen.

Was ist, wenn man mit der Beschäftigung mehr als 2.000 Euro pro Monat verdient - wird dann das gesamte Einkommen versteuert?

Nein. Die 2.000 Euro sind ein Freibetrag, der laut der BMF-Sprecherin auch dann erhalten bleibt, wenn der Verdienst mehr als 2.000 Euro pro Monat beträgt. Wer mehr verdient, muss dann allerdings jeden Euro versteuern, der oberhalb dieser Grenze liegt.

Welche Abzüge fallen ansonsten auf den Lohn an - Stichwort Sozialabgaben?

Dass bei der Aktivrente jeden Monat 2.000 Euro steuerfrei vereinnahmt werden können, bedeutet nicht, dass von 2.000 Euro Bruttoverdienst jeden Monat auch tatsächlich 2.000 Euro netto auf dem Konto landen. Sozialabgaben werden nämlich zumindest teilweise fällig. 

Laut Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) werden vom Gehalt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen Aktivrentner hingegen nicht bezahlen, nur der Arbeitgeber leistet seine Hälfte.

Unterliegt das Einkommen aus der Aktivrente der Steuerprogression?

Nein. Das Einkommen aus der Aktivrente erhöht das zu versteuernde Gesamteinkommen von Rentnerinnen und Rentnern nicht - und damit auch nicht den persönlichen Steuersatz. Dass durch in Inanspruchnahme der Aktivrente mehr - oder überhaupt - Steuern auf die Altersrente fällig werden, müssen Ruheständler daher nicht befürchten, sofern sie den Freibetrag von 2.000 Euro im Monat nicht reißen.

Benötigen Ruheständler für den Eintritt in die Aktivrente einen neuen Arbeitsvertrag?

Das kommt darauf an. Wer noch Beschäftigter eines Unternehmens ist, kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand steht und sich für das Modell „Aktivrente“ interessiert, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.

„Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters“, sagt Nathalie Oberthür, die Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Das sei nur dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine solche Regelung vorsehen - was in der Praxis relativ oft vorkommt.

„Endet das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Altersgrenze, kann die Beendigung - auch bisher schon - durch eine vorher getroffene Vereinbarung hinausgeschoben werden“, so Oberthür. Das geht sogar mehrfach.

Wer bereits im Ruhestand ist und ab dem kommenden Jahr von der Aktivrente profitieren möchte, muss allerdings einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Für Aktivrentner sieht das Gesetz Nathalie Oberthür zufolge neue Möglichkeiten vor, befristete Arbeitsverträge abzuschließen.

© dpa-infocom, dpa:251225-930-466618/1


Von dpa
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