Auswärtiges Amt rät nicht mehr von Reisen nach Dubai ab | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 24.06.2026 13:04

Auswärtiges Amt rät nicht mehr von Reisen nach Dubai ab

Das Auswärtige Amt hat die Reisehinweise für Dubai, Abu Dhabi und auch für die Golfstaaten Oman, Bahrain und Katar geändert. (Foto: Philipp Laage/dpa-tmn)
Das Auswärtige Amt hat die Reisehinweise für Dubai, Abu Dhabi und auch für die Golfstaaten Oman, Bahrain und Katar geändert. (Foto: Philipp Laage/dpa-tmn)
Das Auswärtige Amt hat die Reisehinweise für Dubai, Abu Dhabi und auch für die Golfstaaten Oman, Bahrain und Katar geändert. (Foto: Philipp Laage/dpa-tmn)

Das Auswärtige Amt rät nicht mehr von Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate ab – also etwa nach Dubai und Abu Dhabi. Auch für die Golfstaaten Oman, Bahrain und Katar hat das Ministerium am Dienstagabend seine Reisehinweise entsprechend geändert.

Hintergrund ist der Krieg zwischen Iran und USA, weshalb ab Ende Februar zunächst vor Reisen in die Golfregion gewarnt und nach ersten Waffenruhe-Vereinbarungen seit Anfang Mai noch „dringend“ von Reisen abgeraten wurde. Nun entfällt auch dieser Sicherheitshinweis für mehrere Länder, nachdem Iran und USA vergangene Woche eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen unterzeichnet haben.

Zugleich schreibt das Auswärtige Amt in den Reisehinweisen: „Es besteht weiterhin das Risiko, dass sich die Sicherheitslage in der Region verschärft und es erneut zu Kampfhandlungen, militärischen Schlägen gegen Staaten in der Region sowie Sperrungen des Flugverkehrs kommt.“

Von Reisen nach Kuwait rät das Auswärtige Amt weiterhin ab, für Saudi-Arabien gilt diese Empfehlung nur noch für Teile des Grenzgebiets zu Jemen. Gewarnt wird weiterhin vor Reisen in den Irak und in den Iran.

Was die Begrifflichkeiten eigentlich bedeuten

Zum Hintergrund: Das Abraten von einer Reise ist ein sogenannter Sicherheitshinweis – damit macht das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben auf besondere Risiken für Reisende aufmerksam. 

Reisewarnungen sind im Gegensatz dazu ein „dringender Appell“, Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen. Sie werden demnach in der Regel ausgesprochen, wenn Reisen Gefahr für Leib und Leben droht.

Zwar ist eine Reisewarnung kein Reiseverbot, doch Reiseveranstalter bieten in aller Regel keine Reisen in Länder an, für die so eine Warnung gilt. Warnungen gelten auch als starkes Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, weshalb Urlauber gebuchte Pauschalreisen in der Regel dann auch selbst kostenfrei stornieren können.

Veranstalter hatten teils schon Anfang Mai mit dem Aufheben der Reisewarnung und der Abstufung auf ein dringendes Abraten wieder Reisen zum Beispiel nach Dubai buchbar gemacht, andere waren zunächst zurückhaltender.

© dpa-infocom, dpa:260624-930-274796/1


Von dpa
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