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Veröffentlicht am 14.08.2026 09:15

Brandgefahr im Sommer: Was im Wald verboten ist

Bereits ein Funke kann bei längerer Trockenheit ausreichen, einen Waldbrand zu entzünden.ünden. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)
Bereits ein Funke kann bei längerer Trockenheit ausreichen, einen Waldbrand zu entzünden.ünden. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)
Bereits ein Funke kann bei längerer Trockenheit ausreichen, einen Waldbrand zu entzünden.ünden. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)

Aufgrund von Hitze und Trockenheit ist die Waldbrandgefahr derzeit hoch. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten sich deshalb an folgende Verhaltensregeln halten, damit keine weiteren Feuer entstehen.

1. Rauchen verboten

Das Rauchen im Wald ist in vielen Bundesländern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt sogar ein ganzjähriges Rauchverbot, informiert das Thünen-Institut für Waldökosysteme.

2. Auf Lagerfeuer verzichten

Lagerfeuer? Keine gute Idee. Schon ein Funke kann ein Inferno auslösen. Achten Sie darauf, dass Grillen oder das Entzünden eines Lagerfeuers außerhalb von Privatgrundstücken nur dort erlaubt ist, wo ein entsprechender Hinweis das gestattet, informiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). 

Nach dem Grillen sollte die Asche in die vorgesehenen Aschecontainer entsorgt werden. Ist dies nicht möglich, löschen Sie die Glut mit viel Wasser und entsorgen Sie die kalte Asche in den Müll.

Bei hoher Brandgefahr ist ein offenes Feuer in der Landschaft oftmals gänzlich verboten, auch auf den Grillplätzen.

3. Nicht im Wald parken

Heißgelaufene Motoren sind eine Brandgefahr. Die Auspuffanlage und Katalysatoren unter dem Fahrzeug erhitzen sich nach wenigen Minuten auf mehrere hundert Grad Celsius. Auch Bremsen können sehr heiß werden. Trockene Gräser und Gestrüpp auf dem Boden können sich so leicht entzünden, warnt der ADAC. 

Stellen Sie Autos, Motorräder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge nicht auf Wiesen und Waldwegen, sondern nur auf ausgewiesenen Parkplätzen ab. Halten Sie außerdem die Zufahrtswege zu Waldgebieten unbedingt frei. Im Ernstfall nutzen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und andere Hilfsdienste diese Zufahrten und Rettungswege.

4. Gefahrenstufen im Blick behalten

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) veröffentlicht auf seiner Webseite tagesaktuell einen Waldbrandgefahrenindex. Dort wird auf einer Karte angegeben, wie hoch aus meteorologischer Sicht die Waldbrandgefahr in den einzelnen Regionen Deutschlands ist. 

Bei hoher oder sehr hoher Waldbrandgefahr kann ein Wald gesperrt werden oder ein Wegegebot gelten. Informieren Sie sich vor Ort regelmäßig.

© dpa-infocom, dpa:260814-930-528154/1


Von dpa
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