Briefwahlunterlagen kommen frühestens Anfang Februar | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 26.11.2024 13:07

Briefwahlunterlagen kommen frühestens Anfang Februar

Wer bei der vorgezogenen Neuwahl per Brief abstimmen will, muss sich mehr gedulden als bei turnusmßigen Neuwahlen. (Archivbild) (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Wer bei der vorgezogenen Neuwahl per Brief abstimmen will, muss sich mehr gedulden als bei turnusmßigen Neuwahlen. (Archivbild) (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Wer bei der vorgezogenen Neuwahl per Brief abstimmen will, muss sich mehr gedulden als bei turnusmßigen Neuwahlen. (Archivbild) (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können die Briefwahlunterlagen offenbar frühestens Anfang Februar versendet werden. „Aufgrund der bei einer vorgezogenen Neuwahl abgekürzten Fristen ist schon jetzt absehbar, dass sich der Zeitraum für die Briefwahl entsprechend verkürzen wird. Voraussichtlich wird die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst zwei bis drei Wochen vor der Wahl möglich sein“, teilte die Staatskanzlei nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München mit.

Organisatorische Vorbereitungen in vollem Gange

Die organisatorischen Vorbereitungen für die vorgezogene Neuwahl im Freistaat seien bereits „in vollem Gange, um eine ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl zu garantieren“, hieß es weiter. Auch die Mitglieder des Landeswahlausschusses seien bereits berufen. Zudem würden die Kreiswahlausschüsse, sofern nicht schon geschehen, in Kürze in ganz Bayern gebildet sein. 

Suche nach Wahlhelfern steht noch aus

Das bayerische Innenministerium werde den Kreiswahlleitungen und den Kommunen ferner wichtige Hinweise zur Vorbereitung einer vorgezogenen Wahl übermitteln und die notwendigen Muster für die Vordrucke und Wahlunterlagen zur Verfügung stellen. Die Bundeswahlleiterin und die Landeswahlleitungen stünden bezüglich der Vorbereitungsmaßnahmen im ständigen Austausch. Um die Gemeinden bei der Suche von Wahlhelfern bestmöglich zu unterstützen, werde die Staatsregierung wie vor jeder Wahl einen Wahlhelferaufruf veröffentlichen.

Neuwahl für 23. Februar vorgesehen

Nach dem Bruch der Ampelkoalition im Bund vor wenigen Wochen will der Bundestag am 16. Dezember über die Vertrauensfrage von Kanzler Olaf Scholz (SPD) abstimmen. Es ist davon auszugehen, dass er diese verliert, weshalb Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag dann innerhalb von drei Wochen auflösen kann - also bis zum 6. Januar. Anschließend muss es innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl geben. Diese ist bereits für den 23. Februar vorgesehen.

© dpa-infocom, dpa:241126-930-299845/1


Von dpa
north