Im Ringen um die Finanzierung eines Investitionsprogramms für die Wirtschaft kommt der Bund Ländern und Kommunen entgegen. „Der Bund wird Kommunen und Länder kurzfristig durch befristete, unmittelbare Kompensationsmaßnahmen entlasten“, beschlossen die 16 Ministerpräsidenten und Kanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Auf Details einigte man sich allerdings noch nicht. Die Modalitäten wollen Bund und Länder in einer Arbeitsgruppe in den nächsten Tagen vereinbaren.
Unklar ist etwa, ob die Steuereinbußen der Länder und der Kommunen vollständig oder nur zum Teil ausgeglichen werden - und auf welchem Weg Geld vom Bund fließen soll. Merz machte deutlich, dass er Prioritäten bei den Kommunen sieht: „Wir sind uns einig darüber, dass die Gemeinden vor allem eine Kompensation, einen Ausgleich brauchen für die Steuerausfälle, die möglicherweise mit diesem Investitionsprogramm einhergehen“, betonte er.
Der Bundestag soll am Donnerstag der kommenden Woche über das Programm entscheiden, das die maue Wirtschaftslage in Schwung bringen soll. Es enthält Anreize für Investitionen, unter anderem durch erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Elektrofahrzeuge. Ab 2028 soll zudem die Körperschaftsteuer sinken.
Allerdings würden die Pläne wegen sinkender Steuern Einnahmeverluste für Bund, Länder und Kommunen mit sich bringen. Laut Gesetzentwurf wären es für die Kommunen 13,5 Milliarden Euro weniger, für die Länder 16,6 Milliarden und für den Bund 18,3 Milliarden – also insgesamt rund 48 Milliarden.
Die Länder verlangen vom Bund einen finanziellen Ausgleich und verweisen dabei vor allem auf die prekäre Haushaltslage vieler hoch verschuldeter Kommunen.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) deutete vor dem Treffen an, die Länder könnten sich auch mit einem Teil-Ausgleich zufriedengeben. „Das Hauptziel ist, dass die Kommunen eine vollständige Kompensation bekommen und dass man natürlich auch den Ländern entgegenkommt“, sagte sie.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, bisher hätten Bund und Länder nur einen „wichtigen Zwischenschritt“ erreicht. Die wohl schwierigsten Fragen, wie genau und in welcher Höhe Länder und Kommunen entlastet werden, müssen noch ausgehandelt werden. Das soll vor dem Beschluss des Gesetzes im Bundestag geklärt werden, wie Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sagte.
Nach der Abstimmung im Bundestag geht das Gesetz an den Bundesrat, wo die Länder am 11. Juli das letzte Wort haben. Beide Seiten wollen verhindern, dass die Pläne wegen Uneinigkeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat landen, weil sich damit alles verzögern würde.
Der Bund kann Ländern und Kommunen nicht einfach Geld überweisen. Denkbar wäre aber zum Beispiel, dass die Länder einen höheren Anteil an der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer erhalten. Um die Kommunen gezielt zu unterstützen, könnte der Bund ihnen zum Beispiel bei Klimawandel-Programmen oder Sanierungsvorhaben unter die Arme greifen.
Vor allem die Ministerpräsidenten der CDU wollen aber noch mehr. In einem Schreiben an Merz forderten sie kürzlich eine grundsätzliche Lösung: einen dauerhaften Mechanismus, der immer dann automatisch zugunsten von Ländern und Kommunen greift, wenn Bundesgesetze zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen.
Darüber soll nun ebenfalls eine Arbeitsgruppe beraten und bis Dezember einen Lösungsvorschlag machen. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) warb am Morgen für so eine grundsätzliche Lösung: Wenn die Finanzbeziehungen einmal geklärt seien und nicht bei jedem Gesetz neu diskutiert werden müssten, könne man während der Legislaturperiode schneller Entscheidungen treffen und Streit vermeiden.
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