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Veröffentlicht am 17.06.2025 12:35

Zahlungskarte weg? So handeln Sie im Urlaub richtig

Schnell handeln bei Verlust: Wenn das Portemonnaie im Urlaub verloren geht, sollten Zahlungskarten umgehend gesperrt werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Schnell handeln bei Verlust: Wenn das Portemonnaie im Urlaub verloren geht, sollten Zahlungskarten umgehend gesperrt werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Schnell handeln bei Verlust: Wenn das Portemonnaie im Urlaub verloren geht, sollten Zahlungskarten umgehend gesperrt werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Gestohlen, verloren, verlegt: Wenn auf Reisen eine Zahlungskarte abhandenkommt, ist schnelle Hilfe gefragt. Betroffene sollten dann umgehend ihre Bank oder den zentralen Sperr-Notruf unter 116 116 kontaktieren, um die Karte sperren zu lassen. 

Der Sperr-Notruf ist zwar grundsätzlich auch aus dem Ausland erreichbar, die Kurzwahl unterstützen aber nicht alle ausländischen Mobilfunk- und Festnetzanbieter. Alternativ können Verbraucherinnen und Verbraucher den Sperr-Notruf daher auch unter 030 4050 4050 erreichen, teilt der Dienstleister Euro-Kartensysteme mit.

Wichtig ist bei einem Anruf aus dem Ausland die korrekte Ländervorwahl für Deutschland. Die bekannte „0049“ plus die gewünschte Nummer des Sperr-Notrufs (ohne die erste Null) funktioniert zwar in vielen Fällen, aber nicht in allen. In Ländern wie den USA oder Kanada lautet die richtige Vorwahl etwa „01149“. Welche Vorwahl aus welchem Land jeweils benötigt wird, erfahren Betroffene auf der Webseite des Sperr-Notrufs.

Sperre per App funktioniert nicht für alle Karten

Aus dem deutschen Festnetz sind Service und Anruf kostenfrei, aus dem Mobilfunk- und Auslandsnetz können für den Anruf Gebühren anfallen. 

Viele Girokarten lassen sich aus dem Ausland zudem auch bequem mit der Sperr-App sperren. Wer seine Karten bereits im Datensafe der Anwendung hinterlegt hat, kann diese direkt von dort auswählen und sperren lassen. Ansonsten braucht es die IBAN oder Kontonummer und Bankleitzahl.

Wurde die Karte gestohlen, sollten Betroffene den Diebstahl außerdem umgehend bei der örtlichen Polizei anzeigen.

© dpa-infocom, dpa:250617-930-680459/1


Von dpa
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