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Veröffentlicht am 03.06.2023 02:51

Deutsche Rettungsschiffe von Behörden festgesetzt

Mit der „Sea-Eye 4“ wurden bereits in der Vergangenheit Migranten gerettet. Hier legt das Schiff in Trapani an. (Foto: Alberto Lo Bianco/LaPresse/AP/dpa)
Mit der „Sea-Eye 4“ wurden bereits in der Vergangenheit Migranten gerettet. Hier legt das Schiff in Trapani an. (Foto: Alberto Lo Bianco/LaPresse/AP/dpa)
Mit der „Sea-Eye 4“ wurden bereits in der Vergangenheit Migranten gerettet. Hier legt das Schiff in Trapani an. (Foto: Alberto Lo Bianco/LaPresse/AP/dpa)

Die italienischen Behörden haben die beiden deutschen Seenotretterschiffe „Mare*Go“ und „Sea-Eye 4“ vorübergehend festgesetzt. Die Crews der beiden Hilfsorganisationen brachten heute mehrere Bootsmigranten nach Italien.

Mit ihren Rettungseinsätzen hätten sie aber gegen ein Gesetz der Rechtsregierung in Rom verstoßen, teilte die italienische Küstenwache heute mit. Es besagt, dass nach einem Rettungseinsatz sofort ein Hafen anzusteuern ist, anstatt mehrere Rettungen durchzuführen. Man muss sich zudem der Hafenzuweisung der Behörden fügen.

Die Vorfälle

„Mare*Go“ hatte nach eigenen Angaben 37 Mittelmeer-Migranten aus Seenot gerettet. Sie landeten auf Lampedusa, obwohl die Behörden ihr den sizilianischen Hafen von Trapani zugewiesen hatte. Ihr Schiff sei angesichts der langen Fahrt nach Trapani nicht in der Lage gewesen, die Geretteten zu versorgen. „Deshalb haben wir beschlossen, Lampedusa anzusteuern“, schrieb die Organisation bei Twitter.

Das Schiff „Sea-Eye 4“ der gleichnamigen Hilfsorganisation hingegen brachte heute Vormittag 49 Menschen nach Ortona in den Abruzzen. Die Crew hatte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag 17 Personen und am Mittwoch 32 Personen aus seeuntauglichen Holzbooten gerettet - und somit mehr als einen Einsatz unternommen. Nach der ersten Rettung hätte die „Sea-Eye 4“ umgehend Ortona ansteuern müssen, hieß es von der Küstenwache.

Beide Hilfsorganisationen verstießen somit nach Angaben der Küstenwache gegen jenes Gesetz, das die Festsetzung eines Schiffes sowie hohe Geldstrafen vorsieht. Rom hatte mit diesem Gesetz das Vorgehen gegen private Seenotretter verschärft.

Diese kritisieren immer wieder, dass sie an der Rettung von Menschen in Seenot gehindert werden. „Seenotretter*innen dürfen sich nicht stets der Gefahr ausgeliefert sehen, kriminalisiert und bestraft zu werden“, sagte Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye, heute.

In Italien wird wegen der zuletzt hohen Migrationszahlen über die Mittelmeerroute über die Ankunft Tausender Migranten diskutiert. Nach offiziellen Zahlen des Innenministeriums in Rom erreichten seit Beginn des Jahres mehr als 50.000 Migranten Italien auf Booten - im Vorjahreszeitraum waren es rund 19.600.

© dpa-infocom, dpa:230602-99-922444/2


Von dpa
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