Eine unangenehme Überraschung hat es für einen deutschen Touristen beim Familienurlaub in Tschechien gegeben. Wie die Zeitung „Pravo“ in ihrer Onlineausgabe berichtete, nahm die Polizei den Mann beim Hotelfrühstück im Riesengebirge fest und führte ihn zum Verhör ab. Der kuriose Grund: Der Urlauber war vor mehr als 40 Jahren aus der DDR über die damalige Tschechoslowakei in den Westen geflohen.
Wie sich demnach herausstellte, hatte ein Gericht in Ceske Budejovice (Budweis) den Mann nach der Flucht aus dem sozialistischen Lager im Jahr 1984 auf eine Liste unerwünschter Personen gesetzt. Und daran änderte sich bis heute nichts. „Wir sind so vorgegangen, wie es uns das Gesetz gebietet“, betonte eine Polizeisprecherin. Über die Gründe für den Eintrag habe man keinen Überblick. Ein Gericht müsse im Einzelfall die Anordnung zur Ausweisung aufheben.
Wie der Anwalt Lubomir Müller erklärte, kommen solche Fälle immer mal wieder vor. Es sei möglich, dass Ausländer bei der juristischen Rehabilitierung von der sozialistischen Justiz Verfolgter schlicht vergessen würden. Grundsätzlich gelte, dass die Straftat des unerlaubten Verlassens der Republik durch ein Gesetz von 1990 aufgehoben worden sei. Mitunter hätten die DDR-Bürger auf ihrer Flucht allerdings weitere Straftaten begangen, etwa ein Auto geklaut oder einen Betrug begangen.
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