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Veröffentlicht am 09.04.2025 15:03

Einigung mit Kartellamt: Google muss Auto-Dienste öffnen

Die Stellung von Google Diensten wird durch eine Einigung mit dem Bundeskartellamt geschwächt (Archivbild). (Foto: Andrej Sokolow/dpa)
Die Stellung von Google Diensten wird durch eine Einigung mit dem Bundeskartellamt geschwächt (Archivbild). (Foto: Andrej Sokolow/dpa)
Die Stellung von Google Diensten wird durch eine Einigung mit dem Bundeskartellamt geschwächt (Archivbild). (Foto: Andrej Sokolow/dpa)

In seinem Einsatz gegen die Marktmacht von Google kommt das Bundeskartellamt voran. Nach Angaben der Bonner Bundesbehörde hat sich der US-Technologiekonzern dazu verpflichtet, bestimmte Wettbewerbseinschränkungen bei Digitalprodukten für Autos zu beseitigen. Mit der Einigung der beiden Parteien wurde ein entsprechendes Verfahren beendet.

Google Maps und Play Store sollen Konkurrenz bekommen 

Es geht um die Google Automotive Services. Sie bestehen aus dem Kartendienst Google Maps, dem App-Store Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant. Autohersteller konnten diese drei Komponenten für ihr Infotainment bislang nur als Bündelpaket beziehen und in ihren Fahrzeugen anbieten. 

Künftig muss Google sie auch separat voneinander lizenzieren. Dadurch sollen Konkurrenzprodukte besser zum Zuge kommen. Offen ist, ob Autohersteller überhaupt Komponenten verschiedener Anbieter einkaufen wollen oder ob das Bündelprodukt nicht praktischer für sie ist.

„Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das eröffne Chancen für alternative Anbieter, gemeinsam mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment an Bord zu entwickeln.

Amazons Alexa kann künftig Google Maps nutzen

Außerdem werden den Angaben zufolge bestimmte, vom Kartellamt als restriktiv gewertete Vertragsgestaltungen aufgehoben, mit denen Google Anreize für die Nutzung der eigenen Dienste geschaffen hatte. Der US-Konzern verpflichtet sich zudem, die Voraussetzungen zur Interoperabilität zu schaffen. Interoperabilität bedeutet, dass verschiedene Dienste reibungslos zusammenarbeiten, auch wenn sie von unterschiedlichen Anbietern stammen.

Die Stellung der Google-Produkte wird dadurch etwas geschwächt: Es muss künftig möglich sein, dass ein Autobauer auf den Google-Sprachassistenten verzichtet und stattdessen ein Alternativprodukt installiert - etwa die Sprachassistentin Alexa von Amazon -, die auf Google-Kartenmaterial zurückgreifen könnte.

Auch Firmenkunden sind betroffen

Ein zweiter Teil des Verfahrens bezog sich auf die Plattform Google Maps, die Firmenkunden - etwa Lieferdiensten - bislang nur eine eingeschränkte Kombination mit Diensten anderer Anbieter ermöglicht hat. Diese Beschränkungen seien jetzt zugunsten einer größeren Flexibilität und Auswahl für die Kundinnen und Kunden aufgehoben, sagte Kartellamtschef Mundt. Dadurch hätten Anwender die Möglichkeit, günstigere Dienste in ihre Apps zu integrieren und eigene Alternativen zu entwickeln. 

Von Google hieß es, die eigenen Plattformen und Dienste hätten Entwicklern, Autoherstellern und Verbrauchern immer Innovation und Auswahl geboten. „Unsere Vertragsbedingungen waren Standard in der Wirtschaft und wir werden unsere Kunden bei innovativen und hilfreichen Produkten unterstützen, die für Endnutzer bestimmt sind“, so ein Google-Sprecher.

© dpa-infocom, dpa:250409-930-428313/1


Von dpa
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