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Veröffentlicht am 28.11.2025 12:45, aktualisiert am 28.11.2025 13:18

Energiepreise sinken: Wann sich ein Wechsel lohnt

Viele Energieanbieter senken zum Jahreswechsel die Preise: Ein Tarifvergleich kann bares Geld sparen. (Foto: Uwe Zucchi/dpa/dpa-tmn)
Viele Energieanbieter senken zum Jahreswechsel die Preise: Ein Tarifvergleich kann bares Geld sparen. (Foto: Uwe Zucchi/dpa/dpa-tmn)
Viele Energieanbieter senken zum Jahreswechsel die Preise: Ein Tarifvergleich kann bares Geld sparen. (Foto: Uwe Zucchi/dpa/dpa-tmn)

Wissen Sie, was Sie aktuell für Strom und Gas bezahlen? Falls nicht, lohnt sich womöglich ein Blick in die letzte Abschlagsrechnung oder in die Vertragsmodalitäten. Denn zum Jahreswechsel purzeln dem Vergleichsportal Verivox zufolge bei vielen Anbietern die Preise. Darum sollte, wer im kommenden Jahr noch immer mehr als 40 Cent je Kilowattstunde für Strom oder mehr als 11 Cent je Kilowattstunde für Gas (alle Zahlen inklusive Grundpreis) bezahlt, über einen Wechsel nachdenken.

Verivox zufolge bieten regionale Stromanbieter derzeit Laufzeittarife zu einem Preis von durchschnittlich rund 33,95 Cent je Kilowattstunde an. Wer sich nach einem überregionalen Versorger umschaut, kann derzeit im bundesweiten Schnitt sogar nur mit rund 23,73 Cent je Kilowattstunde rechnen.

Für die Kilowattstunde Gas verlangen regionale Gasversorger der Verivox-Auswertung zufolge derzeit etwas mehr als 11,20 Cent. Die günstigsten Angebote der überregionalen Gasversorger liegen im Bundesdurchschnitt bei nur rund 8,64 Cent je Kilowattstunde.

Kundinnen und Kunden, die sich in der Grundversorgung eines Strom- oder Gasanbieters befinden, können mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu einem anderen Anbieter wechseln. Einen Sondertarif können Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - die in der Regel bei 12 oder 24 Monaten liegt - mit einer Frist von einem Monat kündigen. 

Erhöht der aktuelle Anbieter die Preise, können Kundinnen und Kunden zudem von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, über das der Versorger informieren muss. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

© dpa-infocom, dpa:251128-930-353679/2


Von dpa
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