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Veröffentlicht am 16.01.2025 12:56

Extremwetter: Wann es Geld für den Skipass zurückgibt

Kulanz-Klausel bei Extremwetter: Auf Antrag und in begründeten Einzelfällen können Skiliftbetreiber gegen Rückgabe des Skipasses einen Ausgleich gewähren. (Foto: Martin Schutt/dpa/dpa-tmn)
Kulanz-Klausel bei Extremwetter: Auf Antrag und in begründeten Einzelfällen können Skiliftbetreiber gegen Rückgabe des Skipasses einen Ausgleich gewähren. (Foto: Martin Schutt/dpa/dpa-tmn)
Kulanz-Klausel bei Extremwetter: Auf Antrag und in begründeten Einzelfällen können Skiliftbetreiber gegen Rückgabe des Skipasses einen Ausgleich gewähren. (Foto: Martin Schutt/dpa/dpa-tmn)

Geld zurück für den Skipass, wenn der Lift wegen heftiger Winde oder einer anderen Art von Extremwetter stillsteht: Bergbahnen schließen Erstattungsansprüche in solchen Fällen höherer Gewalt in der Regel in ihren Geschäftsbedingungen (AGB) aus – zumindest pauschal. 

Oft seien die Betreiber aber bereit, Wintersportlern auf Kulanzbasis Teile der Kosten zu erstatten oder beispielsweise Gutschriften auszustellen, sagt Helga Wagner, Justiziarin beim Verband Deutscher Seilbahnen (VDS). „Aber es gibt keinen Anspruch darauf“, betont sie.

Kulanz-Klausel in den Geschäftsbedingungen

Die Seilbahnen seien interessiert daran, dass die Kunden zufrieden sind und gerne wiederkommen, so Wagner weiter. Der Verband habe für seine Mitglieder Muster-Beförderungsbestimmungen, in denen laut der Rechtsanwältin eine entsprechende Klausel steht: Nämlich, dass auf Antrag und in begründeten Einzelfällen gegen Rückgabe des Skipasses ein Ausgleich gewährt werden könne.

Von den 125 Seilbahn- und Schleppliftunternehmen im VDS haben Wagner zufolge sehr viele diese Muster-Bedingungen übernommen oder ihre Formulierungen daran angelehnt. Das kann entsprechend auch für die zitierte Kulanz-Klausel gelten.

Risiko bei Saisonkarten

Bei Saisonskipässen hält Wagner die Aussicht auf Erstattungen aber für weniger begründet als etwa, wenn man einen Tagesskipass kauft und wegen starker Winde ab 12.00 Uhr die Lifte stillstehen. Oder wenn aus demselben Grund ein Sechs-Tages-Skipass nur an drei Tagen genutzt werden kann. Bei einer Saisonkarte hingegen sei immer einzukalkulieren, dass es Tage gebe, wo die Bedingungen nicht passen.

„Auch wenn eine ganze Saison der Schnee und die Witterung eher schlecht sind und es vergleichsweise wenige Liftbetriebstage gibt, hat man tendenziell Pech. Das ist das Risiko“, so Wagner. Dafür seien die Saisonpässe relativ gesehen viel günstiger, als wenn man jeweils Tageskarten kaufe. Aber auch hier sei es stets eine Frage des Einzelfalls.

© dpa-infocom, dpa:250116-930-346021/1


Von dpa
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