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Veröffentlicht am 14.02.2025 15:28

Fahrer von München log laut Gericht über Fluchtgeschichte

Der 24-Jährige war am Donnerstag in eine Gruppe von Demonstranten gefahren und laut Polizei 36 Menschen verletzt. (Foto: Matthias Balk/dpa)
Der 24-Jährige war am Donnerstag in eine Gruppe von Demonstranten gefahren und laut Polizei 36 Menschen verletzt. (Foto: Matthias Balk/dpa)
Der 24-Jährige war am Donnerstag in eine Gruppe von Demonstranten gefahren und laut Polizei 36 Menschen verletzt. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Der Fahrer des Autos beim Anschlag von München hat laut einem Gerichtsurteil über seine Fluchtgeschichte gelogen. Im schriftlichen Urteil aus dem Oktober 2020 zur Klage des heute 24-jährigen Afghanen gegen die Ablehnung seines Asylantrags kommt das Verwaltungsgericht München zu dem Schluss, „dass dieser die Geschichte nur erfunden hat“, um ein Bleiberecht zu erhalten. Das Urteil liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuerst hatte „Spiegel“ darüber berichtet.

Demnach hatte der Afghane gegenüber dem Gericht unter anderem erklärt, er werde von Mitgliedern einer kriminellen Bande verfolgt, die auch seinen Vater umgebracht hätten. Die zugehörigen Schilderungen des Mannes hielt das Verwaltungsgericht aber für unglaubwürdig, „detailarm und lebensfremd“.

Atteste zu psychischen Problemen, aber nicht in Behandlung

Der Asylbewerber legte laut Urteil zudem ärztliche Atteste vor, wonach er an einer posttraumatischen Belastungsstörung, an einem den Alltag schwer beeinträchtigenden Wiedererleben traumatischer Situationen, an Schlafproblemen und an einer Störung der Impulskontrolle leide. 

Laut Verwaltungsgericht stammten die Atteste aber aus dem Jahr 2017. Laut eigener Aussage vor Gericht sei er zudem während des Verfahrens nicht wegen psychischer Probleme in Behandlung gewesen. Damit gebe es diesbezüglich auch kein Hindernis für eine Abschiebung nach Afghanistan. Das Verwaltungsgericht bestätigte letztlich die Ablehnung des Asylbescheids. 

Die Landeshauptstadt München erließ dann aber im April 2021 einen Duldungsbescheid und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis für den 24-Jährigen. Er hielt sich damit zuletzt rechtmäßig in Deutschland auf.

© dpa-infocom, dpa:250214-930-375545/1


Von dpa
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