„Fall der Selbstjustiz“: Zwei Männer in Ansbach zu Freiheitsstrafen verurteilt | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 11.03.2025 20:00

„Fall der Selbstjustiz“: Zwei Männer in Ansbach zu Freiheitsstrafen verurteilt

Weil sie – zusammen mit anderen Personen – im September 2023 einen Mann angegriffen haben, mussten sich zwei Angeklagte vor dem Ansbacher Landgericht verantworten. Das Schwurgericht befand die beiden für schuldig, verurteilte sie zu Freiheitsstrafen. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

Für Ibrahim B. (42, Name geändert) verhängte das Gericht unter Vorsitz von Richter Matthias Held drei Jahre und drei Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung. Für seinen Schwiegersohn Bojan T. (23, Name geändert) gab es für die gleiche Straftat eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten in einer Nacht im September 2023 in der Schloßstraße in Ansbach waren, um Mohamed S. (Name geändert) anzugreifen.

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Beim nächsten Verhandlungstag folgen die Plädoyers und das Urteil des Schwurgerichts, dem Richter Matthias Held vorsitzt. (Archivfoto: Stefan Neidl)
Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Beim nächsten Verhandlungstag folgen die Plädoyers und das Urteil des Schwurgerichts, dem Richter Matthias Held vorsitzt. (Archivfoto: Stefan Neidl)

Duo steht wegen Messerangriff in Ansbach vor Gericht

Zwei Angeklagte müssen sich am Landgericht wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung verantworten.

Richter überzeugt, dass ein Messer im Spiel war

„Wir glauben auch, dass irgendwann ein Messer im Spiel war“, betonte Richter Held bei der Urteilsverkündung. Ob B. damit zustechen wollte oder mit dem Messergriff zugeschlagen hat, so wie es die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte, lasse sich nicht feststellen.

Zum Motiv der Tat erklärte Richter Held, dass es einerseits finanzielle Streitigkeiten zwischen B. und dem Opfer gegeben hatte. Zudem stand im Raum, dass S. die Tochter des Angeklagten Ibrahim B. sexuell belästigt hatte. Keine 48 Stunden nach der Vernehmung von B. dazu „kommt es zu diesem Überfall“, machte Held deutlich. „Das ist ein Fall der Selbstjustiz.“ Bojan T. sei als Schwiegersohn mitgegangen und habe sich mit dem Schwitzkasten auch an der Tat beteiligt. Für das Gericht war T. aber nur ein Mitläufer.

Staatsanwalt forderte härtere Strafe

Bei der Urteilsfindung stützte sich das Gericht unter anderem auf die Aussagen der Polizei. Auch die Aussage des Freundes, bei dem Mohamed S. am Tattag zu Gast gewesen war, hielt das Gericht für glaubwürdig – trotz kleinerer Widersprüche. Man habe keinen Belastungseifer erkennen können, führte das Schwurgericht weiter aus.

Mit dem Urteil wich das Schwurgericht von den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger ab. Denn Staatsanwalt Florian Rudolph forderte fünf Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags für B. und drei Jahre Gefängnis für T. wegen gefährlicher Körperverletzung. Aus seiner Sicht hatte sich die Anklage in vollem Umfang bestätigt. „Ich sehe keinen Grund, dass die Messergeschichte erfunden ist“, erklärte er. Und weiter: B. habe „eine Todesfolge billigend in Kauf genommen“. Die Geständnisse der Angeklagten, die diese kurz vor Prozessende ablegten, bezeichnete er als schwach.

Diesen Ausführungen schloss sich Anwalt Willi Schindel als Vertreter des Opfers an. Der Angeklagte B. sei außer Rand und Band gewesen. „Ich habe keine Zweifel an einem Tötungsvorsatz.“ Dr. Markus Meier, Verteidiger von Bojan T., zog die Glaubwürdigkeit der Zeugen, mit Ausnahme der Polizeibeamten, in Zweifel. Die Aussagen seien von Widersprüchen geprägt gewesen. Allein beim Opfer zählte er sieben Widersprüche auf. Bojan T. sei geständig, habe den Schwitzkasten zugegeben. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und einem Jahr und drei Monaten.

Verteidiger möchte Revision einlegen

Ähnlich argumentierte Anwalt Sören Jungkunz, Verteidiger von Ibrahim B.: „Was wissen wir überhaupt, was passiert ist?“ Die Aussage des Opfers nannte er schillernd. Das Tatgeschehen könne nicht mehr rekonstruiert werden. Zur angeblichen Tötungsabsicht seines Mandanten führte er aus, dass es ausreichend Möglichkeiten gegeben hätte, dies zu vollenden.

Und die Angeklagten? Sie nutzten ihr letztes Wort und entschuldigten sich für die Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meier und die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärungen zu Rechtsmitteln ab. Sören Jungkunz kündigte allerdings an, er lege Revision ein.

Das Schwurgericht ist überzeugt, dass Ibrahim B. – wie die Person auf diesem gestellten Bild – ein Messer bei der Tat dabeihatte. Ob und wie er es einsetzte, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. (Symbolfoto: Anna Beigel)
Das Schwurgericht ist überzeugt, dass Ibrahim B. – wie die Person auf diesem gestellten Bild – ein Messer bei der Tat dabeihatte. Ob und wie er es einsetzte, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. (Symbolfoto: Anna Beigel)
Das Schwurgericht ist überzeugt, dass Ibrahim B. – wie die Person auf diesem gestellten Bild – ein Messer bei der Tat dabeihatte. Ob und wie er es einsetzte, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. (Symbolfoto: Anna Beigel)

Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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