Familiengericht: Kein Nestmodell bei zerstrittenen Eltern | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 03.06.2025 10:20

Familiengericht: Kein Nestmodell bei zerstrittenen Eltern

Bei stark zerstrittenen Eltern ist das Nestmodell laut Gericht keine kindgerechte Lösung. (Foto: Guido Kirchner/dpa/dpa-tmn)
Bei stark zerstrittenen Eltern ist das Nestmodell laut Gericht keine kindgerechte Lösung. (Foto: Guido Kirchner/dpa/dpa-tmn)
Bei stark zerstrittenen Eltern ist das Nestmodell laut Gericht keine kindgerechte Lösung. (Foto: Guido Kirchner/dpa/dpa-tmn)

Wer sich nach einer Trennung für das sogenannte Nestmodell als Betreuungsvariante für seine Kinder entscheidet, sollte nicht nur die Vorteile für die Kinder und die immensen Kosten im Blick haben, sondern auch wie gut man noch mit dem oder der Ex kann. Denn sind die Eltern nach ihrer Trennung sehr zerstritten, ist das Nestmodell für die gemeinsamen Kinder keine gangbare Lösung. 

Das zeigt eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az: 9 UF 145/24), auf die die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Im konkreten Fall entschieden sich die Eltern, ihre drei Söhne nach der Trennung im Nestmodell zu betreuen. 

Das schien praktisch, weil das Hausgrundstück mit der ehemaligen Familienwohnung den Eltern gemeinsam gehörte. Doch ihr Verhältnis entwickelte sich immer negativer und war zudem von massiven Konflikten und mehreren parallel laufenden Gerichtsverfahren geprägt. Schließlich wollten sie auch noch die Frage rund um das Betreuungsmodell für ihre Kinder vom Gericht klären lassen. 

Gericht sieht Kinder durch Elternstreit belastet

Das Gericht entschied gegen das Nestmodell und wies der Frau die ehemalige Familienwohnung zur alleinigen Nutzung zu. Grund: Ein weiteres Zusammenleben der Familie sei für die Kinder zu belastend. Eine räumliche Trennung sei unbedingt erforderlich. Nur so würden die Kinder weniger durch den Elternstreit belastet.

Eine gleichrangige Betreuung der Kinder durch beide Eltern sei auch ohne abwechselnde Nutzung der bisherigen Familienwohnung möglich. Dabei könnten auch die vertrauten Beziehungen der Kinder wie etwa Schule, Kita und Freunde gewahrt bleiben.

Zoff um Wäschewaschen und Kosten für drei Wohnungen

Ein Vorteil der räumlich getrennten Betreuung der Kinder liege auch in der Reduzierung möglicher Konflikte. Anderenfalls sei eine Fortsetzung des Streits über Dinge wie Versorgung, Sauberkeit oder Wäschewaschen vorprogrammiert. 

Auch der finanzielle Aspekt spreche gegen das Nestmodell: Faktisch müssten die Kosten für drei Wohnungen aufgebracht werden. Das könnten sich nur wenige getrennt lebende Eltern leisten, die Mutter im vorliegenden Fall jedenfalls nicht. Der Vater schon eher: Er verfüge über ein deutlich höheres Einkommen, so das Gericht.

© dpa-infocom, dpa:250603-930-622952/1


Von dpa
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