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Veröffentlicht am 28.05.2026 00:06

Fondswechsel leicht gemacht: Was Anleger beachten sollten

Haben Sie noch alte Fondsanteile im Depot? Dann können Teile davon unter Umständen steuerfrei veräußert werden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)
Haben Sie noch alte Fondsanteile im Depot? Dann können Teile davon unter Umständen steuerfrei veräußert werden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)
Haben Sie noch alte Fondsanteile im Depot? Dann können Teile davon unter Umständen steuerfrei veräußert werden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)

Privatanleger haben in Deutschland rund eine Billion Euro in Fonds investiert. Häufig über Sparpläne. Entwickeln sich die ausgewählten Indexfonds und ETF jedoch nicht wie erwartet, denken Anlegerinnen und Anleger womöglich über einen Wechsel des Produkts nach. Wie gehen sie das am besten an, welche Alternativen gibt es, und welche Besonderheiten sollten sie beachten? Fragen und Antworten zum Fondswechsel.

Woran erkenne ich, ob die Trennung von einem Investment sinnvoll sein kann?

Wichtige Prüfsteine sind unter anderem die persönliche Anlagestrategie und der Anlagehorizont. Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern, sich schon vor dem Einstieg über Ziel und Laufzeit ihrer Geldanlage sowie über die eigene Risikobereitschaft klar zu werden: Darf mein Fonds mal stärker schwanken oder nur wenig? Das korreliert mit dem Zeithorizont. 

Je länger dieser ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Produkt das Auf und Ab an den Börsen ausgleichen kann und gut performt. Die Orientierung an aktuellen Kursentwicklungen und Renditen hält Nauhauser für keine gute Idee. „Wenn man sich jetzt Sorgen macht, hat man mit Fonds generell das falsche Produkt“, sagt er.

Gerrit Fey vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) plädiert ebenfalls für Kontinuität. Zehn Jahre Anlagehorizont sollten es bei Aktienfonds mindestens sein. Wer fürs Alter vorsorgen will, sollte sogar 40 Jahre investiert bleiben. Tipp der Experten Nauhauser und Fey: Die Lage losgelöst von der aktuellen Situation an den Börsen analysieren und einen Plan haben für die Neuanlage des frei werdenden Kapitals.

Bevor Sie aus einem Investment aussteigen, sollten Sie überlegen, nach welchem Maßstab Sie „läuft nicht“ oder „Underperformer“ beurteilen: Ist es die heutige Situation? Sind es Rendite und Wertzuwachs der Vergangenheit oder die Projektion in die Zukunft? Und: Für das Benchmarking sollten Produkte mit ähnlicher Zusammensetzung herangezogen werden, um ein schiefes Bild zu vermeiden.

Angenommen, ich will mich von Fonds trennen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Im Prinzip gibt es zwei Optionen. Erstens: den Verkauf. Infrage kommt ein Komplett- oder Teilverkauf. Beim Teilverkauf können Sparerinnen und Sparer wählen, ob sie eine bestimmte Stückzahl aufgeben wollen oder lieber einen definierten Betrag. Beim Komplettverkauf wird der gesamte Bestand veräußert.

Und zweitens: Stilllegen. Diese Variante ist eine Möglichkeit für diejenigen, die mit ihrem Sparplan unzufrieden sind: Sie zahlen dann einfach nichts mehr ein, behalten aber die bislang erworbenen Fondsanteile im Portfolio.

Wie funktioniert ein Verkauf technisch?

Ansprechpartner für die sogenannte Rücknahme sind entweder die Bank, bei der Ihre Fondsanteile und ETFs im Wertpapierdepot liegen, oder direkt die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die Ihren Fonds managt.

Der Weg über die Bank ist der üblichere. Anlegerinnen und Anleger erteilen ihr einfach einen Verkaufsauftrag. Das geht sowohl persönlich als auch online. „Das Papier wird dann entweder an die KVG zurückgegeben oder über die Börse verkauft“, erklärt Andreas Kitta vom unabhängigen Vermögensverwalter Albrecht, Kitta & Co. das Prozedere.

Erfolgt ein Verkauf ausnahmsweise über die Börse, bedeutet das für Investierende: Ihr Erlös richtet sich nach dem jeweiligen Börsenkurs, Auf- oder Abschläge inklusive. Banken verlangen für die Abwicklung eines Börsengeschäfts häufig Gebühren. Diese schmälern den Erlös.

Bei KVGs können Sie Anteile unmittelbar zurückgeben. Maßgeblich ist der KVG-eigene Rücknahmepreis. Die Gesellschaften bewerten ihre Fonds jeden Tag neu, so Kitta. Daraus errechnen sie einen Tageskurs pro Wertpapieranteil, aus dem der Rücknahmepreis resultiert. Die Rücknahme selbst erfolgt meistens kostenfrei.

Wichtig zu wissen: KVGs haben grundsätzlich feste Zeitfenster, in denen sie Verkaufsorders zum aktuellen Preis annehmen. Wann „Cut off“-Zeit ist, steht laut Kitta in den Fondsstatuten.

Und wie funktioniert der Ausstieg aus dem Sparplan?

Fondssparpläne ähneln Daueraufträgen. Werden sie nicht mehr gebraucht, werden sie gekündigt - die Überweisung wird gestoppt. Es gibt in der Regel keine Kündigungsfristen. „Man kann einfach aufhören und jederzeit ganz oder vorübergehend aussteigen“, sagt Gerrit Fey. Die bisher erworbenen Fondsanteile und das mit ihnen angesparte Kapital bleiben dann im Depot liegen.

Die Entscheidung zum Stilllegen eines Fondsparplans sollte jedoch generell gut überlegt sein, wenn sich an dem langfristigen Sparmotiv nichts geändert hat. „Beim regelmäßigen Sparen über einen Sparplan erwirbt man mit der gleichen Sparrate bei sinkenden Kursen größere Anteile und bei steigenden Kursen weniger Anteile“, betont Fey. Der lange Anlagehorizont sorge damit für Stabilität, da kurzfristige Schwankungen am Markt nicht ins Gewicht fielen.

Kann ich anschließend einen anderen Titel besparen?

Ja. Auch dann, wenn der erste Sparplan bestehen bleibt, aber kein Geld mehr eingezahlt wird. Stattdessen können Sie mit der freigewordenen Rate den nächsten Titel besparen. Auch der lässt sich wieder stoppen, um das Geld in Fonds Nummer drei anzulegen.

Ist die Rückkehr in einen Sparplan möglich?

Solange ein Plan ruht, ist ein Wiedereinstieg bei den meisten Banken problemlos möglich. Auch höhere oder niedrigere Sparraten können dann gewählt werden.

Worauf ist zu achten, wenn ich vermögenswirksame Leistungen in ein Produkt gesteckt habe?

In dem Fall gelten Sonderregeln. Grundsätzlich ist ein Verkauf erst nach sieben Jahren möglich. Darauf weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hin. In der Regel ist ein Fondswechsel ebenfalls ausgeschlossen. Wer sich mit solchen Überlegungen trägt, sollte sich beraten lassen.

Was kommt steuerlich auf wechselwillige Investierende zu?

Ob trennen oder halten, steuerliche Erwägungen schwingen immer mit. Grundsätzlich gelten Erträge aus Investmentfonds und ETF als steuerpflichtiges Einkommen. „Steuern werden aber erst dann fällig, wenn die Kapitalerträge den jährlichen Sparer-Pauschbetrag überschreiten“, sagt Annemarie Reiff vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Der Pauschbetrag liegt derzeit bei 1.000 Euro für Singles beziehungsweise 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.

Mit anderen Worten: Gewinne aus einem Fondsverkauf können Sie bis zu diesen Grenzen steuerfrei vereinnahmen. Außerdem gelten für Fonds in Abhängigkeit ihrer Zusammensetzung sogenannte Teilfreistellungen. Diese reduzieren Reiff zufolge den steuerpflichtigen Ertragsanteil. Bei Mischfonds liegt dieser steuerfreie Anteil bei 15 Prozent, bei Aktienfonds liegt er bei 30 Prozent und bei Immobilienfonds bei bis zu 80 Prozent.

Ob es sinnvoll ist, das Kapital in einem ruhenden Fonds zu belassen, hängt vom Produkt ab. „Je nachdem kann durch das Halten die Besteuerung in günstigere Jahre verschoben werden“, sagt Reiff. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Pauschbetrag bereits ausgeschöpft wurde.

Was hat es mit der Abgeltungsteuer auf sich?

„Sie kann anfallen, wenn die steuerpflichtigen Gewinne aus dem Verkauf der Fondsanteile den Sparer-Pauschbetrag übersteigen“, erläutert Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken. Damit greift die Abgeltungsteuer auch, wenn Sie einen Fonds verkaufen, um den Erlös in neue Wertpapiere zu investieren.

Wer seiner Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilt, kann die Erträge bis zu dessen Höhe - maximal aber der Höhe des Sparer-Pauschbetrags - steuerfrei vereinnahmen. Die Bank führt dann keine Abgeltungsteuer ab.

Wer Fonds hält, die Gewinne nicht oder nur in geringem Umfang ausschütten, sollte noch die sogenannte Vorabpauschale auf der Rechnung haben. Sie fällt für im Portfolio verbleibende Anteile an, deren Wert gestiegen ist. Die Pauschale wird jedes Jahr auf Grundlage des Basiszinses (2026: 3,2 Prozent) neu festgelegt. Auf die Vorabpauschale wird dann die Abgeltungsteuer erhoben.

Welche Regelung gilt, wenn ich bis 2008 gekaufte Fondsanteile im Bestand habe?

Gewinne aus sogenannten Altanteilen können bis zu 100.000 Euro steuerfrei sein. Die Details sind jedoch komplex.

Tipp: Vor einem Wechsel oder Verkauf eines Produkts sollten Sie wegen der komplizierten Regelungen immer steuerlichen Rat einholen.

Und wie finde ich nun die für mich beste Variante?

„Von steuerlichen Erwägungen allein sollte man sich nicht leiten lassen“, gibt Gerrit Fey zu bedenken. Er hält die persönliche Situation für entscheidender: Habe ich mein Sparziel schon erreicht? Benötige ich das Geld bald oder erst in einigen Jahren? Was mache ich mit frei werdendem Kapital? Gespräche mit Vermögensberatern sowie ein Kostenvergleich können eine Entscheidungshilfe sein.

„Grundsätzlich ist es vorteilhaft, einen teuren Fonds gegen einen günstigeren zu tauschen, weil das auf lange Sicht höhere Rendite bringen kann“, sagt Verbraucherschützer Nauhauser. Das geht oft einher mit einem Wechsel von aktiv gemanagten Fonds hin zu passiv verwalteten. Gebühren und Einstiegspreise sind ebenfalls in Betracht zu ziehen.

© dpa-infocom, dpa:260527-930-137934/1


Von dpa
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