Der Angeklagte schweigt. Die Frau dagegen, die er im August 2023 so verprügelt haben soll, dass sie auf der Intensivstation landete, redet. Drei Stunden lang sagt sie vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth aus. Mit viel Emotionen. Und mit einem Inhalt, der alle verblüfft.
Es geht um etwa eine Stunde in der Nacht auf 6. August 2023 in einer Wohnung im westlichen Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim. Aber es geht, das wird zum Auftakt des Prozesses schnell deutlich, um viel mehr. Um die Zukunft von zwei jungen Menschen. Um die Zukunft eines Paares, das im Gerichtssaal nur wenige Meter voneinander getrennt sitzt und sich doch bemüht, aneinander vorbeizuschauen.
Die Frau, 24 Jahre alt, Studentin, wurde in jener Nacht gegen ein Uhr morgens massiv misshandelt, das steht anhand der objektiven Spuren fest. Sie wurde mit ihrer Halskette gewürgt. Sie wurde gegen Möbel geschubst. Sie wurde über den Boden durch die Glassplitter eines zerbrochenen Spiegels geschleift. Und ihr Kopf wurde so mit Fäusten traktiert, dass ihre beiden Trommelfelle rissen.
Auf den Bildern, die im Krankenwagen und im Krankenhaus von ihr gemacht wurden, ist die Frau, die jetzt anderthalb Jahre später als Zeugin im Gerichtssaal aussagt, nicht zu erkennen. Die Wunden sind mittlerweile verheilt, zurückgeblieben sind Narben, Beeinträchtigungen beim Hören – und psychische Probleme.
Der Mann, der auf dem Anklagestuhl sitzt, hat ihr das angetan, davon ist Staatsanwältin Christina Volk überzeugt. Er, ebenfalls 24 Jahre alt, und die Zeugin haben eine On-off-Beziehung geführt. Oder führen sie vielleicht noch, das wird am ersten Prozesstag nicht so ganz klar.
Die Staatsanwältin wirft dem 24-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Im Dezember 2024 wurde der Fall am Amtsgericht Neustadt erstmals verhandelt. Doch das Amtsgericht kam zur Ansicht, dass der Angeklagte eine Strafe von mehr als vier Jahren Gefängnis zu erwarten hat, und verwies die Sache daher ans Landgericht. Der Angeklagte, der bis dahin auf freiem Fuß gewesen war, kam in Untersuchungshaft.
Die verhängnisvolle Nacht im August 2023 hatten die beiden in der Wohnung der Frau im obersten Geschoss ihres Elternhauses verbracht. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gerieten sie in Streit. Der Mann wurde demnach wütend, packte die Frau an der Halskette, die er ihr geschenkt hatte, würgte sie und prügelte auf sie ein.
Außer dem jungen Paar waren nur noch die Eltern der Frau im Haus. Beide schliefen – und bekamen nach ihren eigenen Aussagen von den Geschehnissen erst etwas mit, als ihre Tochter blutüberströmt auf der Treppe saß und fremde Menschen im Haus waren. Der Angeklagte hatte da bereits seine Mutter angerufen, die sofort gekommen war. Auch der Notarzt war schon verständigt. Er bewertete die Verletzungen als lebensgefährlich. Die Frau kam auf die Intensivstation. Knapp zwei Wochen verbrachte sie in der Klinik. Später musste noch eines der Trommelfelle operiert werden.
„Mein Mandant wird schweigen“, sagt Verteidigerin Tamara Geis im Gerichtssaal, nachdem die Anklage verlesen ist. Und der 24-Jährige hält sich daran, obwohl es ihm sichtlich schwerfällt, dem, was die Zeugen sagen, nichts entgegensetzen zu dürfen. Die Aussage des Opfers gerät dafür umso länger. Drei Stunden redet die 24-Jährige; immer wieder schluchzt sie dabei; immer wieder wird sie aber auch laut, schlägt mehrfach mit der Hand auf den Tisch vor ihr.
Sie sei hier, so fängt sie an, „um die Wahrheit zu sagen“. Sie rede gar nicht gerne über jene Nacht, habe daher auch alle Hilfs- und Therapieangebote abgelehnt. Aber wenn sie schon als Zeugin aussagen müsse, dann die Wahrheit. Und die Geschichte, die sie dann erzählt, verblüfft Staatsanwältin und Gericht erkennbar.
Die Zusammenfassung lautet so: Sie wurde nicht vom Angeklagten misshandelt, sondern von einem Fremden. Sie war nach ihrer Aussage damals unter einem Vorwand noch mal weggefahren, um Drogen zu kaufen. Heimlich, weil ihr Freund ihren Drogenkonsum nicht gut fand. Im Wald traf sie sich mit einem ihr unbekannten Dealer. Die Verabredung lief über Snapchat, einen Messenger, der ausgetauschte Nachrichten sofort wieder löscht. Der Dealer gab ihr ein Gramm Kokain. Sie bezahlte nicht, sondern fuhr davon.
Als sie zu Hause angekommen war und die Haustür aufsperrte, tauchte der Dealer plötzlich auf und riss an ihrer Kette. Sie flüchtete nach oben, weil sie von ihrem Freund Hilfe erwartete. Doch der war nicht da. Der Dealer kam ihr nach und verprügelte sie. Wie er wieder verschwand und wo ihr Freund die ganze Zeit war, weiß sie nicht mehr. Genau erinnert sie sich aber, wie sie um ihr Leben fürchtete. „Ich lag in Scherben. Ich dachte, jetzt ist es vorbei. Ich sterbe jetzt.“ Dann war plötzlich der Angeklagte neben ihr und sah sie entsetzt an. Sie stand auf, verließ das Zimmer und ging die Treppe hinunter. „Woher ich die Kraft dafür hatte, verstehe ich selber nicht.“
Mehrfach wird sie während ihrer Aussage vom Vorsitzenden Richter Claas Werner belehrt, dass es strafbar ist, als Zeugin vor Gericht zu lügen. „Es gibt keine Hinweise, dass eine dritte Person beteiligt war“, sagt der Richter. Auch die Staatsanwältin wird deutlich, warnt die 24-Jährige eindringlich, dass sie noch im Gerichtssaal festgenommen werden könnte. Doch die bleibt dabei: Der Angeklagte „hat mich persönlich noch nie angegriffen“. Er habe nur ab und zu Gegenstände kaputtgemacht, wenn er wütend war.
Staatsanwältin Volk macht ihre Ankündigung wahr: Die Zeugin wird vorläufig festgenommen. Sie kommt allerdings bald wieder frei, der Haftrichter lehnt den Haftantrag der Staatsanwältin ab. Der Angeklagte dagegen bleibt weiter in Untersuchungshaft.